01.12.2011

Staatliche Verpflichtung wahrnehmen - Finanzierung der Studentenwerke sichern

Die laufenden Zuschüsse der Länder dürfen nicht weiter zurückgehen. Langfristige Finanzzusagen sind wichtig für eine nachhaltige Arbeit und Planungssicherheit der Studentenwerke zu Gunsten der Studierenden.

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Die 72. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) stellt fest:

 

Die Studentenwerke tragen mit ihren Service- und Beratungsangeboten zum erfolgreichen Hochschulzugang und Studienverlauf bei. Als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge sichern sie die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen rund ums Studium und erfüllen insoweit öffentliche Aufgaben. Dennoch sind die laufenden Zuschüsse der Länder an die Studentenwerke in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich zurückgegangen. Auch wenn einzelne Länder inzwischen leichte Zuschusserhöhungen in Aussicht gestellt haben, hält die Diskrepanz zwischen den für die öffentliche Aufgabenerfüllung notwendigen und den dafür zur Verfügung stehenden öffentlichen Finanzmitteln weiterhin an. Die Folge sind Einschränkungen von Leistungen und steigende Kosten für die Studierenden. Diese dürfen jedoch nicht länger zur Substituierung sinkender öffentlicher Zuschüsse herangezogen werden.

 

Die 72. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) fordert die Länder auf,

 

  • den Studentenwerken  die für  die  Erfüllung ihrer Aufgaben  erforderlichen  Finanzmittel zu gewähren und hierbei
  • über längerfristige Finanzzusagen die für eine nachhaltige Arbeit der Studentenwerke erforderliche Planungssicherheit zu gewährleisten.

Begründung:

Die laufenden Zuschüsse der Länder an die Studentenwerke sind in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich zurückgegangen. 2010 lag der Anteil der Zuschüsse zum laufenden Betrieb nur noch bei durchschnittlich 10,3% der Gesamteinnahmen der Studentenwerke - Anfang der 1990er Jahre waren es noch mehr als 24%.

 

Die Länder sind auf Grundlage der Anstaltslast in der Verantwortung, dauerhaft eine ausreichende Finanzierung der Studentenwerke sicherzustellen. Hieran müssen die Länder auch ein ureigenes Interesse haben, da eine nicht ausreichende Mittelausstattung der Studenten­ werke regelmäßig Einschränkungen von Leistungen und steigende Kosten für die Studieren­ den - insbesondere über eine Erhöhung der Essenspreise und der Semesterbeiträge - nach sich zieht. Der Anteil der Semesterbeiträge der Studierenden an den Gesamteinnahmen der Studentenwerke liegt inzwischen mit 14,1% höher als der Anteil der Länderzuschüsse.

 

Die laufenden Zuschüsse der Länder an die Studentenwerke als Instrument der indirekten Förderung für die Studierenden sind eine effiziente Fördermaßnahme. Mit relativ geringem Mitteleinsatz kann so eine umfangreiche Leistungsinfrastruktur mit studiengerechten Ange­ boten und sozialen Preisen gewährleistet werden. Die Attraktivität der Hochschulen und Hochschulstandorte eines Landes erfordert daher neben der Mittelausstattung für die Hochschulen eine ausreichende Finanzierung der Studentenwerke. Die indirekte Förderung der Studierenden stellt als Garant für einen chancengleichen Hochschulzugang und für den Studienerfolg eine zwingend notwendige Zukunftsinvestition dar, insbesondere angesichts des demografischen Wandels und des daraus resultierenden Fachkräftemangels. Die Höhe der Zuschüsse darf daher nicht kurzfristigen haushaltspolitischen Beliebigkeiten unterworfen werden, insbesondere da die erwartete weitere Steigerung der Studierendenzahlen eine tragfähig gestaltete soziale Infrastruktur des Studiums zwingend erfordert .

 

An die Studentenwerke bestehen heute und zukünftig steigende Leistungserwartungen. Diese reichen vom Angebot von ökologisch hergestellten Speisen in den Verpflegungsbetrieben über moderne, energieeffiziente Wohnungen bis zu spezifischen Angeboten für ausländische Studierende, Studierende mit Behinderung oder Studierende mit Kind. Die Studentenwerke richten ihr Angebot zudem an den aktuellen, durch die Rahmenbedingungen der Bologna­ Reform erweiterten  Bedürfnissen der Studierenden aus.

 

Die Länder müssen daher parallel zum Ausbau der Studienplätze auch in die Studentenwerke deutlich stärker investieren. Das DSW begrüßt , dass aus einzelnen Ländern positive Schritte oder zumindest Signale in diese Richtung wahrzunehmen sind: So hat das Land Nordrhein-Westfalen die Zuschüsse an die Studentenwerke erhöht , das Land Niedersachsen eine Erhöhung der Finanzhilfe und Baden-Württemberg eine Stärkung der Studentenwerke generell  angekündigt.

 

Entscheidend für eine vorausschauende und damit verantwortungsvolle und wirtschaftliche Arbeit der Studentenwerke als Einrichtungen der funktionalen Selbstverwaltung ist Planungssicherheit. Anders lassen sich insbesondere auch Großinvestitionen nicht mit einer effizienten Ressourcennutzung planen. Erforderlich sind längerfristige Finanzierungszusagen der Länder und der Verzicht auf kurzfristige haushalterische Maßnahmen zum Nachteil der Studentenwerke.

 

 

 

72. ordentliche Mitgliederversammlung 

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 30.11./1.12.2011