04.12.2013

Rechtsaufsicht muss Rechtsaufsicht bleiben!

Für eine erfolgreiche wirtschaftliche Effektivität und Effizienz muss die Selbstverwaltung der Studentenwerke bei geplanten Novellierungen der Hochschul- und Studentenwerksgesetze erhalten bleiben.

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Die 74. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) fordert die Bundesländer auf, 

  • die aufgrund ihrer unternehmerischen Eigenständigkeit mögliche und seit Jahrzehnten erfolgreiche wirtschaftliche Effektivität und Effizienz  der Studentenwerke nicht zu gefährden,
  • die Selbstverwaltung der Studentenwerke zu respektieren und
  • daher bei geplanten Novellierungen der Hochschul- und Studentenwerksgesetze ihre Aufsicht über die Arbeit der Studentenwerke ausschließlich auf die Rechtsaufsicht zu begrenzen.

Begründung: 

In den 90er Jahren wurde in der überwiegenden Zahl der Bundesländer die Autonomie der Studentenwerke erheblich ausgebaut und die staatliche Aufsicht auf die Wahrnehmung der ausschließlichen Rechtsaufsicht beschränkt. Damit wurde den Studentenwerken die Möglichkeit gegeben, auf steigende Studierendenzahlen, neue veränderte qualitative Anforderungen und wirtschaftliche Herausforausforderungen flexibel reagieren zu können.

 

Die Studentenwerke haben diese Herausforderungen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Autonomie erfolgreich gemeistert. Das Leistungsangebot befindet sich inzwischen auf hohem modernen Versorgungsniveau, wenn es nicht gar Vorreiter ist, so z.B. in der Hochschulgastronomie oder im Bereich des studentischen Wohnens. 

 

Diese Entwicklung wurde insbesondere durch die wirtschaftliche und rechtliche Autonomie der Studentenwerke ermöglicht, denn zugleich mussten sie seit zwei Jahrzehnten eine nicht vergleichbare, erhebliche Reduzierung der öffentlichen Zuschüsse für die Erbringung ihrer gesetzlichen Aufträge hinnehmen. Lag Anfang der 1990er Jahre der staatliche Finanzierungsanteil durch Landeszuschüsse oder Finanzhilfen noch bei fast einem Viertel des Budgets der Studentenwerke, so tragen die Länder im Durchschnitt inzwischen nur noch rund 10 % zu den Einnahmen der Studentenwerke bei. Den überwiegenden Teil ihrer Gesamteinnahmen erwirtschaften die Studentenwerke heute daher selbst, vor allem über Umsatzerlöse aus den Wohnheimen oder der Hochschulgastronomie.

 

Vor diesem Hintergrund ist es mehr als unverständlich, wenn einige Länder wie Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg nun Gesetzentwürfe zu Studentenwerksgesetzen vorlegen, die weitgehende Eingriffs- und Kontrollrechte in die Wirtschaftsführung der Studentenwerke vorsehen – außerhalb von Maßnahmen der Rechtsaufsicht. 

Dies ist ein Rückschritt: Ohne einen Anlass für einen Einstieg in die Fachaufsicht soll nun „Kontrolle statt Autonomie“ erfolgen.

Dabei sind in den Studentenwerken längst gesetzlich geregelte Überprüfungsmechanismen etabliert: Die bestehenden Gremien und Wirtschaftsprüfer beschließen bzw. prüfen die Wirtschaftspläne, die Jahresabschlüsse und die Geschäftsberichte. Stichprobenartig prüfen auch die Landesrechnungshöfe die Studentenwerke. Eine über die reine Rechtsaufsicht - als klar definierter Begriff - hinausgehende Kontrolle durch die Landeswissenschaftsministerien steht daher in keinem Verhältnis zu den knapp 10 % der Landeszuschüsse und Finanzhilfen.

 

74. ordentliche Mitgliederversammlung

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 3./4.12.2013