06.12.2017

Studentisches Wohnen

Hochschulsozialpakt zur sozialen Infrastruktur rund ums Studium: Wohnen

Die 78. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) erkennt ausdrücklich an, dass seit 2011 einige Bundesländer die öffentliche Förderung zur Schaffung studentischen Wohnraums erhöht haben. Mit diesem Schritt gelang es, mehr preisgünstige Wohnheimplätze zu schaffen, die auch für Studentinnen und Studenten mit knappen finanziellen Mitteln bezahlbar sind.

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Allerdings steht bei weitem nicht genügend bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum für Studierende zur Verfügung. Seit 2008 nahm die Zahl der Studierenden um 43 % zu, während  die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze nur um knapp 7 % stieg. . Deutlich mehr Hochschulzugangsberechtigte, deutlich mehr internationale Studierende – KOPF BRAUCHT DACH!

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks erneuert daher ihren Beschluss vom 6./7.12.2016 und fordert von Bund und Ländern,

  • einen gemeinsamen Hochschulsozialpakt, der die Hochschulpakte ergänzt und den Neubau sowie die Sanierung bestehender Wohnheime der Studentenwerke ermöglicht,
  • den Studentenwerken dafür Zuschüsse in Höhe von rd. 1,45 Mrd. Euro bereitzustellen sowie
  • den Studentenwerken kostenfreie Grundstücke für die Bebauung mit Wohnheimen zu überlassen.

Begründung:

Die bisherigen Aktivitäten der Bundesländer im Rahmen ihrer Zuschuss- bzw. Förderprogramme sowie neuerdings des Bundes mit dem Vario-Programm decken den erhöhten Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Studierende aufgrund der seit 2008 stark gestiegenen Studierendenzahlen nicht annähernd ab. Die Zahl der Studierenden wird den Prognosen zufolge dauerhaft auf hohem Niveau verharren; aufgrund der internationalen Attraktivität des Studienstandorts Deutschland übertrifft zum einen die Zahl ausländischer Studierender mit 358.000 im Jahr 2016 bereits jetzt das von den Wissenschaftsminister/innen von Bund und Ländern formulierte Ziel für das Jahr 2020 von 350.000. Zum anderen erlangen immer mehr Schulabsolventen eine Hochschulzu-gangsberechtigung.

Die Nachfrage nach preisgünstigem, bezahlbarem Wohnraum für Studierende wird daher auch künftig hoch bleiben.

Der studentische Wohnungsmarkt ist in den deutschen Hochschulstädten besonders angespannt und überhitzt, mit in der Folge kontinuierlich steigenden Mieten im privaten Wohnungsmarkt. Dies belastet die Budgets der Studierenden erheblich. z.B. beim Viertel der Studierenden mit den geringsten mtl. Einnahmen (bis 700 Euro) nach der aktuellen 21. DSW-Sozialerhebung mit durchschnittlich 46%.  Viele Studierende können sich daher allenfalls Mieten im Rahmen der aktuellen BAföG-Wohnbedarfspauschale in Höhe von 250 Euro monatlich und damit auf Wohnheimmietniveau leisten. Ein derartiges Mietniveau ist bei Neubauten und Sanierung nur mit staatlichen Zuschüssen an die Studentenwerke möglich. Zumal diese ihre Wohnheime - ausgerichtet an den spezifischen sozialen Bedarfen der Studierenden und in Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrags -  auch nach Auslaufen der Zweckbindung weiterhin ausschließlich für Studierende vorhalten.

Zur Entlastung des studentischen Wohnungsmarktes sind daher mindestens 25.000 weitere preisgünstige und bezahlbare Wohnheimplätze bei den Studentenwerken notwendig. Das dafür erforderliche Investitionsvolumen beläuft sich auf rd. 2 Mrd. Euro, das öffentliche Zuschussvolumen - bei grundsätzlich bis zu 50% der Baukosten - auf mindestens 800 Mio. Euro, sofern man die bayerische Förderung von 32.000 Euro/Platz als Maßstab zugrunde legt und die vielerorts um 20% gestiegenen Baukosten berücksichtigt.

Zugleich besteht an vielen Standorten erhöhter Sanierungsbedarf. Zum künftigen Erhalt dieser preisgünstigen und bezahlbaren Wohnheimplätze sind bundesweit in den kommenden vier Jahren Investitionen von 1,3 Mrd. Euro und ein öffentliches Zuschussvolumen von 650 Mio. Euro erforderlich.

Die Notwendigkeit der mittelbaren Förderung durch Länder und Bund unterstreicht auch die im Frühsommer dieses Jahres vom DSW vorgelegte Studie „Ermittlung der Lebenshaltungskosten von Studierenden“ des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FIBS). Demnach reicht die BAföG-Pauschale für das Wohnen selbst bei den unteren 15% der Studierenden nur dann zur Deckung der tatsächlichen Mietkosten, wenn sie im Wohnheim des Studentenwerks mit einer durchschnittlichen Miete von 241 Euro wohnen. Wer höhere Mietkosten aufbringen muss, spart nach der Studie an Ausgaben für das Essen; man kann hier von verdeckter Armut sprechen.

Bund und Länder haben auf die Ausweitung der Studierendenzahlen in gemeinsamer Verantwortung bei der Finanzierung der Hochschulkapazitäten reagiert. Die Hochschulpakte sind ein gutes Beispiel für das erfolgreiche Zusammenwirken im Bildungsföderalismus. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks hat diese gemeinsamen Anstrengungen mehrfach gewürdigt. Der dementsprechende Ausbau der Wohninfrastruktur bei den Studierendenwerken durch ein gemeinsames Bund-Länderprogramm ist jedoch die logische Konsequenz.

Die Studentenwerke haben beim Konjunkturpaket eindrucksvoll gezeigt, dass sie in der Lage sind, Baumaßnahmen zügig und effizient umzusetzen, wenn die notwendigen finanziellen Ressourcen für sie bereitgestellt werden.