05.12.2018

Hochschulsozialpakt zur sozialen Infrastruktur rund ums Studium: Wohnen

KOPF BRAUCHT DACH

Wohnraum für Studierende. Bezahlbar.

Die Mitgliederversammlung des DSW begrüßt ausdrücklich, dass der Bund wieder in die zweckgebundene soziale Wohnraumförderung und insbesondere in die Förderung des studentischen Wohnheimbaus einsteigen will.

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Damit die Studenten- und Studierendenwerke in Umsetzung ihres gesetzlichen Auftrags dauerhaft bezahlbaren und bedarfsgerechten Wohnraum für Studierende bereitstellen können, fordert die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks

  • eine dauerhafte Förderung des Neubaus und der Sanierung von Wohnheimen der Studenten- und Studierendenwerke, entweder als Flankierung der Hochschulpakte über einen gemeinsamen Hochschulsozialpakt von Bund und Ländern oder über eine Zweckbindung im Rahmen der durch die Bundesregierung ab 2020 vorgesehenen Finanzhilfe an die Länder zur sozialen Wohnraumförderung
  • eine Vereinfachung des Vergaberechts und eine Anpassung der Vergabegrenzen, um schneller sowie wirtschaftlicher bauen und sanieren zu können,
  • angesichts der v.a. In Hochschulstädten extrem gestiegenen Bodenpreise die Überlassung kostenfreier Liegenschaften durch BIMA, Länder und Kommunen an die Studenten- und Studierendenwerke für die Bebauung mit Studentenwohnheimen.

Begründung:

Seit 2007 ist die Zahl der Studierenden bundesweit um 48% gestiegen, die Zahl der öffentlich geförderten Wohnheimplätze dagegen nur um knapp 8%. Da sich zudem die Wohnraumversorgung im allgemeinen Wohnungsmarkt vielerorts dramatisch entwickelt, wird bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum für Studierende immer knapper. Eine Entspannung ist langfristig nicht in Sicht, mit dem kontinuierlichen Anstieg von Hochschulzugangsberechtigten und internationalen Studierenden wird die Zahl der Studierenden langfristig auf hohem Niveau bleiben, so prognostiziert das CHE bis 2050 jährlich 450.000 Studienanfänger.

Die 79. Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) erkennt ausdrücklich die bisherigen Aktivitäten von Bund und Ländern im Rahmen ihrer Zuschuss- bzw. Förderprogramme zur Schaffung bzw. Erhalt von bezahlbaren studentischen Wohnraum an. Diese decken jedoch nicht annähernd den erhöhten Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Studierende. Vor diesem Hintergrund begrüßen die Studenten- und Studierendenwerke, dass der Bund auf Basis des aktuellen Koalitionsvertrages wieder in die soziale Wohnraumförderung und hier insbesondere in Förderung des studentischen Wohnheimbaus einsteigen will. Allerdings muss eine Beteiligung des Bundes auf Dauer und additiv zur Förderung durch die Länder angelegt sein, damit eine ausreichende Versorgung der Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum durch die Studenten- und Studierendenwerke gewährleistet werden kann.

Der studentische Wohnungsmarkt ist in den Hochschulstädten besonders angespannt und überhitzt, mit in der Folge kontinuierlich steigender Mieten im privaten Wohnungsmarkt. Dies belastet die Budgets der Studierenden erheblich, z.B. das Viertel der Studierenden mit den geringsten mtl. Einnahmen (bis 700 Euro) nach der aktuellen 21. DSW-Sozialerhebung mit durchschnittlich 46 %. Viele Studierende können sich daher allenfalls Mieten im Rahmen der aktuellen BAföG-Wohnbedarfspauschale in Höhe von 250 Euro monatlich und damit auf Wohnheimmietniveau leisten. Die Realisierung eines derartigen Mietniveaus bedarf bei Neubauten und Sanierung jedoch staatlicher Zuschüsse an die Studenten- und Studierendenwerke. Zumal diese ihre Wohnheime – ausgerichtet an den spezifischen sozialen Bedarfen der Studierenden und in Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrags – auch nach Auslaufen der jeweiligen Zweckbindung weiterhin ausschließlich für Studierende vorhalten.

Zur Entlastung des studentischen Wohnungsmarktes sind daher mindestens 25.000 weitere preisgünstige und bezahlbare Wohnheimplätze bei den Studenten- und Studierendenwerken notwendig. Das dafür erforderliche Investitionsvolumen beläuft sich mindestens auf rd. 2 Mrd. Euro, das öffentliche Zuschussvolumen - bei grundsätzlich bis zu 50 % der Baukosten - mindestens auf 800 Mio. Euro, sofern man die bayerische Förderung von 32.000 Euro/Platz als Maßstab zugrunde legt und die vielerorts um 20 % gestiegenen und weiter steigenden Baukosten berücksichtigt.

Zugleich besteht an vielen Standorten erhöhter Sanierungsbedarf. Zum künftigen Erhalt dieser preisgünstigen und bezahlbaren Wohnheimplätze sind bundesweit in den kommenden drei Jahren Investitionen von mindestens 1,3 Mrd. Euro und ein öffentliches Zuschussvolumen von 650 Mio. Euro erforderlich.

Die Studenten- und Studierendenwerke haben beim Konjunkturpaket eindrucksvoll gezeigt, dass sie in der Lage sind, Baumaßnahmen zügig und effizient umzusetzen, wenn die notwendigen finanziellen Ressourcen für sie bereitgestellt werden. Dies umfasst die Überlassung kostenfreier Grundstücke durch BIMA und Kommunen sowie eine Dynamisierung der bestehenden Fördermittel analog der Kostenentwicklungen im Baugewerbe angesichts der kontinuierlich steigenden Baupreise.