08.12.2016

Hochschulsozialpakt zur sozialen Infrastruktur rund ums Studium: Forderungen zum Bereich studentisches Wohnen

Die 77. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) erkennt an, dass eine Reihe von Bundesländern seit 2011 über öffentliche Förderprogramme den Bau von rd. 14.000 zusätzlichen preisgünstigen und bezahlbaren Wohnheimplätzen gefördert hat.

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Es besteht jedoch weiterhin ein erheblicher Nachholbedarf aufgrund der anhaltenden Diskrepanz zwischen den seit 2008 um 42% gestiegenen Studierendenzahlen und den nur um rund 5% gestiegenen, öffentlich geförderten Wohnheimkapazitäten sowie der wachsenden Verknappung bezahlbaren Wohnraums, insbesondere in Hochschulstädten, auch wenn aktuell weitere rd. 15.000 Plätze im Bau oder in konkreter Planung sind.

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks erneuert daher ihre Forderung an Bund und Länder, ergänzend zu den Hochschulpakten für die Hochschulen auch einen gemeinsamen Hochschulsozialpakt zum Ausbau und zur Sanierung der bestehenden Wohnheime der Studentenwerke aufzulegen, damit für Studierende in größerem Umfang zusätzlicher, preisgünstiger und bezahlbarer Wohnraum mit Mieten, die sich an der BAföG-Wohnbedarfspauschale orientieren, geschaffen und bestehender erhalten werden kann.

Für den Bereich Wohnen fordert die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks daher Zuschüsse von rd. 1,45 Mrd. Euro zum Ausbau bzw. zum Erhalt der Wohninfrastruktur bei den Studentenwerken in den kommenden vier Jahren.

BEGRÜNDUNG:

Das Deutsche Studentenwerk erkennt die in den vergangenen Jahren von einem größeren Teil der Bundesländer aufgelegten und verbesserten Zuschuss- und Darlehensprogramme ausdrücklich an, ebenso das von der Bundesregierung im November 2015 gestartete Förderprogramm für studentischen Wohnraum. Allerdings decken diese Aktivitäten den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für Studierende aufgrund der seit 2008 stark gestiegenen Studierendenzahlen überwiegend nicht ab.

Legt man die aktuelle Nachfragesituation und den zusätzlichen Bedarf durch die Internationalisierungsstrategie zugrunde, werden – abzüglich der bereits über Länderprogramme realisierten bzw. geplanten Plätze – rd. 25.000 weitere preisgünstige und bezahlbare Wohnheimplätze benötigt. Dieses entspräche einem Investitionsvolumen von rd. 2 Mrd. Euro und einem Zuschussvolumen von grundsätzlich bis zu 50% der Baukosten, mindestens aber 800 Mio. Euro, legt man die bayerische Förderung von 32.000 Euro/Platz als Maßstab zugrunde.

Seit 2008 ist die Zahl der Studierenden um 42% gestiegen, die der öffentlich geförderten neu errichteten Wohnheimplätze jedoch nur um 5,3%. Da die Zahl der Studierenden dauerhaft auf hohem Niveau verharrt und die Zahl der ausländischen Studierenden das von den Wissenschaftsminister/innen von Bund und Ländern formulierte Ziel von 350.000 bis 2020 aufgrund der internationalen Attraktivität des Studienstandorts Deutschland absehbar übersteigen wird, bleibt die Nachfrage nach preisgünstigem, bezahlbarem Wohnraum für die Studierenden auch künftig hoch.

Erforderlich sind daher:

  • ein Förderprogramm, das sich an den Empfehlungen der Baukostensenkungskommission orientiert, mit Zuschüssen von mindestens 800 Mio. Euro zur Schaffung von – an der Wohnbedarfspauschale des BAföG orientierten – preisgünstigen, bezahlbaren und hochschulnahen Wohnheimplätzen.
  • Investitionszuschüsse von mindesten 650 Mio. Euro zur verstärkten Förderung der Sanierung von preisgünstigem Wohnraum für Studierende,
  • darüber hinaus die kostenfreie Zurverfügungstellung von Grundstücken für die Bebauung mit Studierendenwohnheimen.

Der studentische Wohnungsmarkt ist in den Hochschulstädten besonders angespannt und überhitzt. Dieses führt zu einem kontinuierlichen, nicht unerheblichen Anstieg der Mieten am privaten Wohnungsmarkt. Die Budgets der Studierenden, die ohnehin nach den Ergebnissen der aktuellen DSW-Sozialerhebung am meisten durch die monatlichen Mietzahlungen beansprucht sind, werden immer weiter belastet. Die BAföG-Wohnbedarfspauschale beträgt seit Neuestem 250 Euro monatlich. Ein solches Mietniveau schaffen bei Neubauten und Sanierung die Studentenwerke nur mit staatlicher Förderung in Form von Zuschüssen. Anders als private Investoren agieren die Studentenwerke nicht renditeorientiert, sondern ausgerichtet an den spezifischen sozialen Bedarfen der Studierenden in Wahrnehmung ihres gesetzlichen Auftrags und ihrer sozialen Verantwortung. Zugleich würde mit der Errichtung weiterer studentischer Wohnheimplätze der freie Wohnungsmarkt für andere einkommensschwächere Gruppen, die zurzeit mit den Studierenden bei der Anmietung von Mehrzimmerwohnungen mit Familien mit Kindern oder bei Einzimmerwohnungen beispielsweise mit Rentnern konkurrieren, entlastet werden.

Bund und Länder haben auf die Ausweitung der Studierendenzahlen in gemeinsamer Verantwortung bei der Finanzierung der Hochschulkapazitäten reagiert. Die Hochschulpakte sind ein gutes Beispiel für das erfolgreiche Zusammenwirken im Bildungsföderalismus. Die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks hat diese gemeinsamen Anstrengungen mehrfach gewürdigt.

Der genauso notwendige entsprechende Ausbau der Wohninfrastruktur bei den Studenten- werken durch ein gemeinsames Förderprogramm ist dagegen bisher unterblieben. Mehrere Länder wie Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz haben mit Landesförderprogrammen den Ausbau der Wohninfrastruktur für die Studierenden bei den Studentenwerken vorangetrieben. Dieses weiß die Mitgliederversammlung ausdrücklich zu schätzen. Einige Länder haben hierfür jedoch offenkundig keine ausreichenden Ressourcen. Insgesamt reichen die bisherigen Anstrengungen der Länder nicht aus. Es bedarf daher auch eines gemeinsamen Bund-Länder-Hochschulpakts für den Ausbau der Wohninfrastruktur bei den Studentenwerken für die Studierenden.

In einer Reihe von Bundesländern gibt es erfreulicherweise Förderprogramme. So wurden hierdurch seit 2011 immerhin 14.317 Plätze geschaffen und etwa 15.000 Plätze sind im Bau bzw. in konkreter Planung. Die bundesweite Versorgungsquote von staatlich geförderten Wohnheimplätzen in Relation zur Zahl der Studierenden sinkt aber seit 2008 von 12,13% kontinuierlich ab auf 9,69% in 2016. Die Schere zwischen der Zahl der Studierenden und der Zahl der staatlich geförderten Wohnheimplätze geht immer weiter auseinander. Die geplanten Maßnahmen reichen somit bei Weitem nicht aus, um den Bedarf decken zu können.

An vielen Standorten gibt es darüber hinaus erhöhten Sanierungsbedarf. Der Erhalt dieser Plätze als preisgünstiger und bezahlbarer studentischer Wohnraum erfordert ebenfalls eine ausreichende Förderung. Bundesweit und flächendeckend wurde hier von den Studentenwerken ein aktueller Investitionsbedarf von 1,3 Mrd. Euro in den kommenden vier Jahren ermittelt, der einem Zuschussvolumen von 650 Mio. Euro entspricht. Erforderlich wäre daher ein Bund-Länder-Programm, das den regional spezifischen Anforderungen gerecht wird, mit folgenden Merkmalen:

  • Neubau, Umbau und Sanierung sollten ermöglicht werden, die Schwerpunktsetzung muss nach den landes- und ortspezifischen Bedarfen erfolgen.
  • Durch ausreichende Zuschüsse pro Wohnplatz muss sichergestellt werden, dass preisgünstiger, bezahlbarer Wohnraum erhalten und geschaffen wird. Orientieren muss sich die Förderung dabei an der Einkommenssituation derjenigen Studierenden, die nach der Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks dem Viertel der Studierenden mit den niedrigsten Einnahmen angehören und weniger als 753 Euro monatlich zur Verfügung haben.
  • Grundlage der Aufteilung könnten die Verwaltungsvereinbarungen der Förderprogramme aus den 1990er Jahren sein. Plätze, die aus Landesfördermitteln bereits geschaffen werden, sollten in einem Bund-Länder-Förderprogramm bei der Aufteilung der Mittel bzw. bei der Bemessung der Länderfinanzierungsanteile berücksichtigt werden.

Die Studentenwerke haben beim Konjunkturpaket eindrucksvoll gezeigt, dass sie in der Lage sind, Baumaßnahmen zügig und effizient umzusetzen, wenn die notwendigen finanziellen Ressourcen für sie bereitgestellt werden.

Vor diesem Hintergrund begrüßt das Deutsche Studentenwerk ausdrücklich, dass der Bund mit einem eigenständigen 120-Millionen-Euro-Programm wieder in die Studierenden-Wohnraumförderung eingestiegen ist. Allerdings ist dieses angesichts der genannten Bedarfe im Neubau und bei der Sanierung weder vom Finanzvolumen insgesamt noch in der Höhe der Einzelförderung mit maximal bis zu 500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche ausreichend.