BEGRÜNDUNG:
Die Verpflegung der Studierenden ist als öffentliche Aufgabe den Studentenwerken übertragen. Die Studierendenschaft hat eine wie zuvor noch nie realisierte Größe erreicht und sie differenziert sich immer stärker aus.
Seit Gründung der Studentenwerke haben sich die Ansprüche der Studierenden stark gewandelt. Darauf haben die hochschulgastronomischen Einrichtungen der Studentenwerke mit der Ausweitung ihrer Angebote und Dienstleistungen reagiert. Für die Studentenwerke ist es heute Standard, Studierenden hochschulnah ein vielfältiges, gesundes und schmackhaftes Speisenangebot zu sozial verträglichen Preisen zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus bieten sie ihre gastronomischen Einrichtungen als Kommunikations- und Lernorte für Studierende an.
Die Verantwortlichen in den Mensen und Cafeterien reagieren auf diese Anforderungen mit verlängerten Öffnungszeiten und etablieren Mehrschichtsysteme, um eine größere Flexibilität in der Versorgung der Studierenden und in der Arbeits- bzw. Aufgabenverteilung in ihren Betrieben zu erreichen. Die Studentenwerke erfüllen den gesetzlichen Versorgungsauftrag flächendeckend, dazu betreiben sie auch Einrichtungen an Hochschulstandorten mit geringer Studierendenzahl.
Sowohl die neuen zeitlichen und organisatorischen Anforderungen aufgrund der Studienstrukturreform, als auch die rechtlichen, technischen und organisatorischen Vorgaben für die Essensproduktion machen Investitionen in die Substanz und den Ausbau der hochschulgastronomischen Einrichtungen erforderlich.