05.12.2018

Hochschulsozialpakt zur sozialen Infrastruktur rund ums Studium: Forderungen zum Bereich Hochschulgastronomie

Die 79. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks erneuert unter Bezugnahme auf ihre Beschlüsse vom 6.12.2016 und 5.12.2017 ihre Forderungen an Bund und Länder, über einen gemeinsamen Hochschulsozialpakt - zusätzlich zu den Hochschulpakten - den dringend notwendigen Ausbau und die Sanierung der Mensen und Cafeterien der Studenten- und Studierendenwerke zu fördern.

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Daher fordert die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks für den Zeitraum bis 2021 Zuschüsse in Höhe von 1 Mrd. Euro, um die Kapazitäten der hochschulgastronomischen Einrichtungen der Studenten- und Studierendenwerke analog den deutlich gestiegenen Studierendenzahlen und der zwischenzeitlich veränderten Essensnachfrage der Studierenden auszubauen und den Bestand entsprechend zu modernisieren.

Begründung:

Seit 2008 sind die Kapazitäten der Studenten- und Studierendenwerke (z.B. Zahl der Tischplätze) zwar um 14% gewachsen, bleiben aber weit unter dem Zuwachs bei den Studierenden (+ 45%).

Auf die gestiegenen Studierendenzahlen haben die Verantwortlichen in den hochschulgastronomischen Einrichtungen, Mensen und Cafeterien der Studenten- und Studierendenwerke an den meisten Hochschulstandorten mit verlängerten Öffnungszeiten reagiert. Auch wurden Mehrschichtsysteme etabliert, um eine größere Flexibilität in der Versorgung der Studierenden zu erreichen.

Zu den gestiegenen Studierendenzahlen kommen weitere Faktoren, wie eine veränderte zeitliche Studienorganisation bei BA/MA, rechtliche, technische und organisatorische Vorgaben für die Essensproduktion, und nicht zuletzt das veränderte Essverhalten bzw. die veränderte Nachfrage der Studierenden. All diese Faktoren erfordern erhebliche Investitionen in die Substanz und den Ausbau der hochschulgastronomischen Einrichtungen, um der gewachsenen Nachfrage gerecht werden zu können sowie den bestehenden Standard, Studierenden hochschulnah ein vielfältiges, frisches, gesundes, nachhaltiges und schmackhaftes Speisenangebot zu sozial verträglichen Preisen zur Verfügung zu stellen, beibehalten zu können.

Für die Jahre 2018–2021 haben die Studenten- Studierendenwerke ihren Bedarf nach Finanzmitteln mit

2018 – 250 Mio. Euro

2019 – 240 Mio. Euro

2020 – 310 Mio. Euro

2021 – 200 Mio. Euro

beziffert, um die wichtigsten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Davon entfallen rd. 40% auf den Ausbau und 45% auf Sanierungsmaßnahmen der Mensen, auf den Bereich Cafeterien insgesamt (Ausbau und Sanierung) rd. 15%.

Mangels Förderung konnten 2018 notwendige Maßnahmen nicht bzw. nur teilweise umgesetzt werden, sodass der im letzten Jahr ermittelte Bedarf grundsätzlich weiter Bestand hat.