27.11.2019

Hochschulsozialpakt zur sozialen Infrastruktur rund ums Studium: Forderungen zum Bereich Hochschulgastronomie

Die 81. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks vom 26. und 27. November 2019 fordert Bund und Länder erneut auf – unter Bezugnahme auf ihre Beschlüsse vom 6.12.2016, 5.12.2017 und 5.12.2018 – die dringend notwendige Sanierung, Modernisierung und den Ausbau der Mensen und Cafeterien der Studenten- und Studierendenwerke über einen gemeinsamen Hochschulsozialpakt zu fördern.

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Für den Bereich der Hochschulgastronomie fordert die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks daher in den nächsten Jahren Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. Euro bis 2025, um den anhaltend hohen Studierendenzahlen, den veränderten Ernährungsgewohnheiten der Studierenden sowie den hohen technischen Anforderungen an Mensen und Cafeterien im Zeitalter der Digitalisierung gerecht zu werden.

Begründung:

Die Studenten- und Studierendenwerke sehen sich insbesondere in Hinblick aus die hochschulgastronomischen Einrichtungen seit langem großen Herausforderungen ausgesetzt.

Laut Statistischen Bundesamt sind in Deutschland rund 2,87 Mio. Studierende zum Wintersemester 2018/2019 eingeschrieben. Die Studierendenzahlen sind seit 2007 um +48% gestiegen und werden auch künftig anhaltend hoch bleiben. Demgegenüber ist die Zahl der Tischplätze im gleichen Zeitraum nur um +14% gestiegen, sodass die Kapazitäten kontinuierlich überlastet sind.

Hinzu kommt ein fortwährend hoher Technisierungsgrad der Funktionsbereiche in den Großküchen, welche aufgrund einer intensiven Nutzung hohe Reparatur- und Instandhaltungskosten verursachen. Auch sind Modernisierungsmaßnahmen in den Mensen und Cafeterien obligatorisch, um z.B. den aktuellen Vorschriften für Brandschutz, Hygiene und Arbeitssicherheit zu entsprechen.

Darüber hinaus haben eng getaktete Stundenpläne der Bachelor- und Masterstudiengänge dazu beigetragen, dass sich das Nachfrageverhalten der Studierenden und die Zeiten, zu denen Mahlzeiten eingenommen werden, stark ausdifferenziert haben, z.B. über die Mittagsverpflegung hinaus in eine steigende Zwischenverpflegung, in die Abendstunden oder in das Wochenende.

Letztlich ist die Studierendenschaft nach einschlägigen Studien in den letzten Jahrzehnten erheblich diverser geworden, entsprechend sind die Ernährungsgewohnheiten heterogener als je zuvor.

Die Verantwortlichen in den hochschulgastronomischen Einrichtungen haben bereits auf diese Entwicklungen reagiert, indem die Anzahl der Tischplätze um +14 % gesteigert, die Öffnungszeiten erweitert, nicht optimal genutzte Flächen aus- bzw. umgebaut wurden und das Speisenangebot den Bedarfen der Studierenden stärker angepasst wurde. Auch wurden Mehrschichtsysteme etabliert und mobile Essensversorgung auf dem Campus zur Verfügung gestellt, um eine größere Flexibilität in der Versorgung der Studierenden zu erreichen.

Jedoch sind der Gestaltung der hochschulgastronomischen Einrichtungen finanzielle Grenzen gesetzt, so ist der Investitionsbedarf der Studenten- und Studierendenwerke in die Substanz und in den Ausbau der Mensen und Cafeterien zwischenzeitlich weiterhin gestiegen.

Für den Zeitraum von 2019 bis 2025 veranschlagen die Studenten- und Studierendenwerke einen Bedarf an Finanzmitteln für die Modernisierung, den Um- und Ausbau sowie die Sanierung der Mensen und Cafeterien von insgesamt 1,6 Mrd. Euro, um den Studierenden weiterhin hochschulnah ein bedarfsgerechtes Speisenangebot zu sozial verträglichen Preisen zur Verfügung zu stellen.

Davon entfallen 1,5 Mrd. Euro auf den Bereich Mensen und 100 Mio. Euro auf den Bereich Cafeterien.