11.12.2020

Hochschulsozialpakt zur sozialen Infrastruktur rund ums Studium: Forderungen zum Bereich Hochschulgastronomie

Die 82. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks fordert Bund und Länder erneut auf, die dringend notwendige Sanierung, Modernisierung und die Ausstattung der Mensen und Cafeterien der Studenten- und Studierendenwerke über einen gemeinsamen Hochschulsozialpakt zu fördern sowie den neu aufgetrete-nen zusätzlichen Anforderungen in der Hochschulgastronomie Rechnung zu tragen.

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Für den Bereich der Hochschulgastronomie fordert die 82. Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks daher in den nächsten Jahren Finanzmittel in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. Euro bis 2026. Diese sind erforderlich um den weiterhin hohen Studierendenzahlen, den veränderten Ernährungsgewohnheiten der Studierenden sowie den hohen technischen Anforderungen an Mensen und Cafeterien aufgrund des Digitalisierungsschubs und nun auch den pandemiebedingt notwendigen Veränderungen des Geschäfts in der Hochschulgastronomie gerecht zu werden. So ist die Hochschulgastronomie der Studenten- und Studierendenwerke nicht nur aktuell sehr stark von der Corona-Pandemie betroffen, sondern steht künftig vor technischen, baulichen sowie organisatorischen und insoweit erheblichen finanziellen Herausforderungen im Hinblick auf Pandemieprävention und Anpassung ihrer Mensen und Cafeterien.

Zugleich wird die Hochschulgastronomie zur Verbesserung des Klimaschutzes künftig in klimaschonende und nachhaltige Speisenangebote und insgesamt klimaneutrale Mensen und Cafeterien investieren müssen.

Die Bereitstellung dieser Finanzmittel ist für die Hochschulgastronomie der Studenten- und Studierendenwerke von enormer Bedeutung, um neben einer qualitativ hochwertigen Speisenversorgung auch in unsicheren Zeiten der Corona Pandemie ein Ort des sozialen Lebens und Begegnungsstätte für Studierende zu sein.

Begründung:

Die Studenten- und Studierendenwerke sehen sich insbesondere in Hinblick auf die hochschulgastronomischen Einrichtungen seit langem großen Herausforderungen ausgesetzt.

Laut Statistischem Bundesamt sind in Deutschland rund 2,9 Mio. Studierende zum Wintersemester 2019/2020 eingeschrieben. Die Studierendenzahlen sind seit 2007 inzwischen um +49% gestiegen, die Tischplätze in der Hochschulgastronomie hingegen nur um +16%.

Hinzu kommen nicht absehbare Folgen und Auswirkungen für die Hochschulgastronomie und das Leben der Studierenden infolge der Corona Pandemie. Hierbei sind Anpassungen in Hinblick auf eine hybride Nutzung der Infrastruktur für die digitale Lehre vorstellbar, eine damit einhergehende WLAN-Ausstattung sowie die Digitalisierung der einzelnen Gebäude. Darüber hinaus kommen pandemiebedingt strukturelle Veränderungen der Innenbereiche (Wegeführung, Sitzplatzangebote, Umbau der Ausgabebereiche etc.) und ein finanzieller Mehraufwand aufgrund der stark gestiegenen Hygiene-Auflagen hinzu. Auch technische Anpassungen wie die Investition in energieeffiziente und vernetzte Systeme sowie elektronische Zahlungsverfahren gewinnen immer stärker an Bedeutung für die Hochschulgastronomie.

Hinzu kommt ein fortwährend hoher Technisierungsgrad der Funktionsbereiche in den Großküchen, welche aufgrund einer intensiven Nutzung hohe Reparatur- und Instandhaltungskosten verursachen. Auch sind Modernisierungsmaßnahmen in den Mensen und Cafeterien obligatorisch, um z.B. den aktuellen Vorschriften für Brandschutz, Hygiene und Arbeitssicherheit zu entsprechen.

Des Weiteren haben eng getaktete Stundenpläne der Bachelor- und Masterstudiengänge und die digitale Lehre dazu beigetragen, dass sich die Zeiten, zu denen Mahlzeiten von Studierenden eingenommen werden und das Nachfrageverhalten der Studierenden noch stärker differenziert haben. Hierzu zählen eine Anpassung der Ausgabezeiten über die Mittagszeit hinaus bis in die Abendstunden und das Wochenende hinein und eine stark gestiegene Nachfrage der Studierenden nach nachhaltigen und klimaneutralen Angeboten wie z.B. ein höherer Anteil an regionalen und Bio-Lebensmitteln. In Ergänzung zum Speisenangebot vor Ort kommt die Erweiterung auf den „to go“-Bereich sowie eine mobile Speisenversorgung z.B. per Foodtrucks aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnungen und der Pandemielage.

Die Verantwortlichen in den hochschulgastronomischen Einrichtungen haben bereits auf diese Entwicklungen reagiert, indem die Öffnungszeiten erweitert, die Innenräume der Cafeterien zu Lern- und Speiseräumen für Studierende umfunktioniert wurden, nicht optimal genutzte Flächen umgebaut wurden und das Speisenangebot den Bedarfen der Studierenden stärker angepasst wurde. Auch wurden Mehrschichtsysteme etabliert und mobile Speisenversorgung auf dem Campus und an Wohnheimen zur Verfügung gestellt, um eine größere Flexibilität in der Versorgung der Studierenden zu erreichen. Die Gastronomieangebote unterstützen damit weiter erfolgreich den täglichen Studienablauf.

Jedoch sind der Gestaltung der hochschulgastronomischen Einrichtungen finanzielle Grenzen gesetzt. So ist der Investitionsbedarf der Studenten- und Studierendenwerke in die Substanz und in den Ausbau der Mensen und Cafeterien zwischenzeitlich weiterhin gestiegen.

Für den Zeitraum von 2021 bis 2026 veranschlagen die Studenten- und Studierendenwerke den in 2019 ermittelten Bedarf an Finanzmitteln für die Modernisierung, die Ausstattung sowie die Sanierung der Mensen und Cafeterien von insgesamt 1,6 Mrd. Euro. Davon entfallen 1,5 Mrd. Euro auf den Bereich Mensen und 100 Mio. Euro auf den Bereich Cafeterien.