08.12.2016

Hochschulsozialpakt zur sozialen Infrastruktur rund ums Studium: Forderungen zum Bereich Beratung

Die 77. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) fordert Bund und Länder auf, die Beratungsangebote der Studentenwerke quantitativ und qualitativ auszubauen und ihre Leistungen nachhaltig sicherzustellen.

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Die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks fordert dazu Bund und Länder auf, im Rahmen eines Hochschulsozialpakts eine hinreichende finanzielle Förderung bereitzustellen

  • für den nachhaltigen Ausbau personeller Kapazitäten in der Sozial- und Psychologischen Beratung, um eine kurzfristige und kompetente Unterstützung Ratsuchender zu ermöglichen
  • für den nachhaltigen Ausbau (gesundheitsfördernder) präventiver psycho-sozialer Angebote zur Förderung gesunder Studierpraxis
  • für den nachhaltigen Ausbau vermittelnder Angebote und Strukturen (Tutor/innen, aufsuchende Beratung, Kommunikationsmedien, Online-Beratung, Multiplikator/innenarbeit der Beratungsstellen usw.) zur Erleichterung des Zugangs zu Beratung
  • für eine fortlaufende Qualifizierung der Berater/innen.

Die Mitgliederversammlung fordert darüber hinaus Mittel für den Ausbau und die nachhaltige Sicherung von Informations- und Beratungsangeboten der Studentenwerke für die von der Politik gewollte Öffnung der Hochschulen für neue Gruppen Studieninteressierter wie Flüchtlinge, Schüler/innen mit Migrationshintergrund, Bildungsaufsteiger/innen und aus der Berufstätigkeit kommende Studieninteressierte.

BEGRÜNDUNG:

 

Psycho-soziale Belastungen sind unter Studierenden weithin verbreitet und nehmen zu. Entsprechend hat die Nutzung von Beratungsangeboten zugenommen. Zugleich werden die Beratungsanliegen aufgrund der steigenden Diversität der Studierenden komplexer, u.a. im Bereich Studienfinanzierung und Sozialleistungen sowie bei interkulturellen Themen. Trotz hoher Belastungen der Studierenden können professionelle Beratungsangebote oft nicht oder nur sehr spät genutzt werden. Nicht zuletzt erfordern bestehende sowie neu hinzukommende Beratungsthemen die fortlaufende Qualifikationsentwicklung der Berater/innen, u.a. in interkultureller Kompetenz, in Mehrsprachigkeit, oder für die Unterstützung von psychisch stark belasteten Studierenden.

Die Internationalisierung der Hochschulen, die Öffnung für Bildungsaufsteiger und Berufstätige sowie die Anstrengungen um flexiblere, „studierbare“ Studiengänge im Kontext der Studienstrukturreform fördern die Vielfalt der Studierenden an deutschen Hochschulen. Die 77. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks begrüßt diese Entwicklungen ausdrücklich.

Die vielfältigen Lebenslagen bringen allerdings sehr verschiedene Herausforderungen vor und während eines Studiums mit sich. Insbesondere Probleme der sozialen Sicherung, der Studienfinanzierung sowie psychosoziale Probleme können die Aufnahme bzw. den erfolgreichen Abschluss eines Studiums gefährden. Die Beratungsangebote der Studentenwerke unterstützen Studierende in diesen Fragen mit großer Erfahrung und Expertise.

50% der Studierenden fühlen sich durch Stress oder belastende Situationen im Studium beeinträchtigt. Das zeigt die HISBUS-Untersuchung „Beratung von Bachelorstudierenden in Studium und Alltag“. Die Inanspruchnahme der Psychologischen Beratung ist in den vergangenen fünf Jahren um 16% gestiegen, die der Sozialberatung sogar um 25% („Studentenwerke im Zahlenspiegel“ 2011/2012 und 2015/2016). Die Anliegen der Ratsuchenden werden zunehmend vielfältiger und komplexer und stellen hohe fachliche Anforderungen an die Berater/innen.

Diese Daten, die Befunde der zunehmenden Zahl an Studien im Bereich psycho-sozialer Lagen Studierender sowie die Erfahrungen aus der Beratungspraxis verdeutlichen den dringenden quantitativen und qualitativen Ausbaubedarf der Beratungsangebote.

  • Um der hohen Nachfrage gerecht zu werden, bedarf es dringend eines quantitativen Ausbaus unter Berücksichtigung von Standards guter, professioneller Beratung.
  • (Komplexere) Beratungsanliegen durch neue, vielfältigere bzw. veränderte Nutzer/Zielgruppen erfordern eine Differenzierung sowie die fortlaufende Qualifizierung der Beratungsarbeit, um den Bedarfen Studierender gerecht zu werden. Studierende verfügen oft über knappe Zeitressourcen. Sie benötigen schnell verfügbare, effektive und ihre individuelle Situation berücksichtigende Beratung und Hilfe.
  • Trotz der hohen Inanspruchnahme besteht darüber hinaus ein durch Wartelisten angezeigter ungedeckter hoher Beratungsbedarf. Viele Studierende nutzen trotz hohem Belastungsempfinden Beratungsangebote nicht oder erst sehr spät, u.a. weil ihnen ihre Probleme nicht gravierend genug erscheinen, sie die ihnen zur Verfügung stehenden Angebote nicht kennen oder sie dafür keine Zeit haben. Sprachbarrieren und kulturelle Aspekte können diese Effekte verstärken. Da der Beratungserfolg von Schweregrad und Komplexität der Anliegen abhängen kann, sollten die Angebote möglichst frühzeitig genutzt werden – auch, um die Gefahr einer Chronifizierung von Problemlagen zu mindern. Der Zugang zu Beratung für Studierende, die trotz vorhandener Probleme bisher nicht, oder erst sehr spät, professionelle Beratung aufsuchen, ist dringend zu erschließen. Dafür bedarf es insbesondere niedrigschwelliger und präventiver Angebote. Darüber hinaus bedarf es einer guten Verweis- und Vermittlungspraxis – nicht nur innerhalb des Beratungsnetzwerks der Hochschulen. Berater/innen können dazu beitragen, z.B. Lehrpersonal, Prüfungsämter und andere wichtige Schnittstellen – als Multiplikator/innen – im Bereich psycho-sozialer Belastungen und Bedarfe Studierender zu sensibilisieren und über konkrete Belastungsleistungen vor Ort zu informieren. Diese Multiplikator/innenarbeit bedarf jedoch einer zusätzlichen finanziellen Förderung (z.B. bei der Bemessung der Personalkapazitäten), um die verfügbaren Beratungskapazitäten nicht zu reduzieren.

Beratungsangebote tragen zur Teilhabe benachteiligter Gruppen, zum Ausgleich sozialer Ungerechtigkeit sowie zur Verbesserung von Studienerfolg bei. Sie unterstützen damit wesentlich aktuelle hochschulpolitischen Entwicklungen und Ziele.

Quantitatives und qualitatives Angebot professioneller Beratung dürfen nicht von Standortbedingungen abhängen. Die Finanzierung des Ausbaus und des Betriebs der Sozialberatung und Psychologischen Beratung wird in vielen Studentenwerken zurzeit zu einem Großteil mithilfe der Semesterbeiträge der Studierenden realisiert. Zur Sicherstellung guter, professioneller Beratung an allen Hochschulstandorten in Deutschland bedarf es dringend einer verlässlichen Förderung der Sozial- und Psychologischen Beratung durch Bund und Länder.