01.12.2011

Hochschulpakt und Studentenwerke: In soziale Infrastruktur investieren!

Die 72. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks fordert Bund und Länder dringend auf, die Hochschulpakte um flankierende Fördermaßnahmen in die soziale Infrastruktur des Studiums zu ergänzen.

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Die 72. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) stellt fest:

 

Das Deutsche Studentenwerk hat in der Vergangenheit mehrfach die Vereinbarungen von Bund und Ländern zu den Hochschulpakten 1 und II begrüßt. Der erhebliche Zuwachs an Studienplätzen korrespondiert bislang allerdings nicht mit entsprechenden Vereinbarungen zum Ausbau der sozialen Infrastruktur an den Hochschulen. Daher besteht nun die Gefahr, dass Studienberechtigte zwar einen Studienplatz haben, aber keine Wohnmögl ichkeit finden, die gastronomischen Einrichtungen aufgrund von Kapazitätsengpässen nicht von allen Studierenden genutzt werden können, die steigende Beratungsnachfrage zu erheblichen Wartezeiten führt.

 

Konkret sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Bereitstellung von Fördermitteln für mindestens 25.000 zusätzliche Plätze im Studentenwohnheimbau im Rahmen eines Bund-Länder-Programms
  • Bereitstellung  von  Fördermitteln  für  den Ausbau  der  Hochschulgastronomie-Einrichtungen
  • Zusätzliche Mittel für Investitionen in den Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder studentischer Eltern
  • Finanzierung des Personalbedarfs für den Ausbau der Beratungseinrichtungen
  • Erhöhung der Zuschüsse für den laufenden Betrieb der Studentenwerke
  • Begründung:

Bund und Länder haben mit den Vereinbarungen zu den Hochschulpakten ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Förderung von Wissenschaft und Forschung fortgesetzt. Insbesondere soll bis 2020 ein der Nachfrage entsprechendes Studienangebot bereitgestellt werden. Die Mitgliederversammlung des DSW hatte bereits mehrfach diese gemeinsamen Anstrengungen von Bund und Ländern ausdrücklich begrüßt.

 

Unverständlich bleibt jedoch, wieso die soziale Infrastruktur als wesentliches Element des Studiums weiterhin keine zusätzliche Förderung erfahren soll. Nur mit zusätzlichen Investitionen in die soziale Infrastruktur an den Hochschulen parallel zur Schaffung zusätzlicher Studienplätze kann der Studienerfolg der vielen zusätzlichen Studierenden, die erfreulicherweise auf das deutsche  Hochschulsystem zukommen, nachhaltig gesichert werden. Die zu­ nehmende Heterogenität der Studierenden stellt dabei alle Akteure vor Herausforderungen, da dies besondere Angebotsdifferenzierungen erfordert. Dies betrifft beispielsweise neue Zielgruppen, wie minderjährige Studierende aufgrund verkürzter Schulzeiten und ältere, beruflich qualifizierte Studierende. Versorgungslücken in der sozialen Infrastruktur sind zudem nicht mit den Zielen des Bologna-Prozesses, der den Ausbau der sozialen Dimension als wichtiges Element herausstellt, vereinbar.

 

Um eine ausreichende Versorgung sicherzustellen, bedarf es vorrangig der Förderung von zusätzlichen Wohnheimplätzen, des Ausbaus der Kapazitäten in der Hochschulgastronomie sowie außerdem des Ausbaus von Kinderbetreuungseinrichtungen und des Ausbaus der Beratungsangebote. Die Kapazitäten müssen mindestens entsprechend dem Zuwachs bei den Studienanfängern ausgebaut werden, d.h. um mindestens 10%:
 

  1. Wohnheime: Der Neubaubedarf liegt angesichts stark steigender Studienanfängerzahlen bei rd. 25.000 Plätzen, 10.000 davon sind im Bau bzw. in konkreter Planung. Viele Planungen können aber wegen fehlender Förderung nicht umgesetzt werden. Bei einem öffentlichen Zuschuss von 25.000 € bei Errichtungskosten von rund 58.000 € pro Platz ergibt sich ein zusätzlicher Förderbedarf für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 375 Mio. €.
  2. Der Ausbau und Umbau der Hochschulgastronomieeinrichtungen ist nicht nur wegen steigender Studierendenzahlen dringend geboten. Schon derzeit ist erkennbar, dass allein durch die stärkere Verdichtung und „Verschulung " in den neuen Studiengängen eine stärkere Nachfrage nach diesen Einrichtungen resultiert. Der Finanzbedarf für Investitionen liegt bei rd. 200 Mio.€.
  3. Zusätzlich sind für studentische Eltern ebenfalls bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote erforderlich. Trotz Ausbaumaßnahmen in den vergangenen Jahren ist an vielen Hochschulen noch keine Bedarfsdeckung erreicht worden. Hier gibt es Bedarf für Investitionen.
  4. Der Ausbau von Beratungsangeboten ist ein weiterer wesentlicher Baustein zur Sicherstellung eines umfassenden Studienangebots . Dies gilt für alle Beratungsbereiche, angefangen von der Studienberatung der Hochschulen bis hin zu Studienfinanzierungs-, Sozialberatungs- und psychosozialen Beratungsangeboten der Studentenwerke.
  5. Zuschüsse für Investitionen allein reichen nicht, sondern müssen mit einem Ausbau der Zuschüsse für den laufenden Betrieb einhergehen.

 

72. ordentliche Mitgliederversammlung 

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 30.11./1.12.2011