05.12.2012

Hochschulpakt für soziale Infrastruktur dringend erforderlich!

Studentenwerke fordern Bund-Länder-Programm für zusätzliche preisgünstige Wohnheimplätze und den Ausbau der Hochschulgastronomie, der Beratungsangebote und der Kinderbetreuung an den Hochschulen

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Die 73. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) fordert

  • Bund und Länder dringend auf, analog den Hochschulpakten für die Hochschulen nun auch einen gemeinsamen Hochschulpakt zur Förderung von Maßnahmen in die soziale Infrastruktur des Studiums aufzulegen.
    Vorrangig ist hierbei die Bereitstellung von 660 Mio. € Fördermitteln bis 2015 für die Schaffung von 25.000 zusätzlichen preisgünstigen Wohnheimplätzen.
    Zudem sind Fördermittel für den Ausbau der Hochschulgastronomieeinrichtungen und den zusätzlichen Personalbedarf, für Investitionen in den Ausbau bedarfsgerechter Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder studentischer Eltern und den zusätzlichen Personalbedarf sowie die Finanzierung des Personalbedarfs für den Ausbau der Beratungseinrichtungen erforderlich.

 

Begründung:

Bund und Länder haben mit den Vereinbarungen zu den Hochschulpakten zwar einerseits ihre gemeinsamen Anstrengungen fortgesetzt, für die deutlich gestiegene Zahl von Studienanfängern bis 2020 ein der Nachfrage insgesamt entsprechendes Studienangebot bereitzustellen. Die Mitgliederversammlung des DSW hat diese gemeinsamen Anstrengungen bereits mehrfach gewürdigt.

Andererseits sind angesichts der hohen Studienanfänger- und Studierendenzahlen aber entsprechende Ausbaumaßnahmen auch für die soziale Infrastruktur des Studiums dringend erforderlich. An vielen Orten sind leider bereits weitere Engpässe bei der Wohnraumversorgung, aber auch im Bereich der Hochschulgastronomie zu konstatieren.

Bund und Länder haben in den 1990er Jahren erfolgreiche gemeinsame Förderprogramme zur Schaffung studentischen Wohnraums praktiziert. Im Rahmen des Hochschulbauförderungsgesetzes wurde der Ausbau der Hochschulgastronomieeinrichtungen vorangetrieben.

Es gibt eine gute Tradition erfolgreicher Zusammenarbeit von Bund und Ländern, die im engeren Hochschulbereich mit den Hochschulpakten bereits wieder erfolgreich praktiziert wird. Jetzt sollte diese Zusammenarbeit auch wieder für die soziale Hochschulinfrastruktur aufgenommen werden, wenn erforderlich durch Schaffung entsprechender rechtlicher Grundlagen.

 

Mit einem zusätzlichen Hochschulpakt für die soziale Infrastruktur könnten Bund und Ländern die erforderlichen Maßnahmen umsetzen:

  1. Wohnheime: Der Neubaubedarf liegt bei rd. 25.000 Plätzen. Erforderlich ist ein bundesweites Förderprogramm mit Bedingungen, wie es seit Jahren vorbildlich der Freistaat Bayern praktiziert. Dieses könnte zur Schaffung der notwendigen weiteren studiengerechten Wohnplätze zu preisgünstigen Mieten, die sich auch Studierende mit sehr niedrigem Einkommen leisten können, führen. Bayern fördert jeden Wohnheimplatz mit einem faktischen Zuschuss von 26.500 € pro Platz, bei dem Bedarf von 25.000 Plätzen bedeutet dieses ein Fördervolumen von insgesamt rd. 660 Mio. €.
     
  2. Der weitere Ausbau und Umbau der Hochschulgastronomieeinrichtungen ist wegen der deutlich gestiegenen Studierendenzahlen, aber auch der stärkeren Verdichtung und „Verschulung“ in den neuen Studiengängen dringend geboten. Der Finanzbedarf für Investitionen liegt bei rd. 200 Mio. €, hinzu kommt ein jährlich höherer Personalbedarf in Höhe von rd. 10% der derzeitigen Personalaufwendungen.
     
  3. Zusätzliche – für studentische Eltern bedarfsgerechte – Kinderbetreuungsangebote sind ebenfalls erforderlich. Trotz Ausbaumaßnahmen in den vergangenen Jahren ist an vielen Hochschulen noch keine Bedarfsdeckung erreicht worden. Hier gibt es sowohl Bedarf für Investitionen wie auch für zusätzliches Personal.
     
  4. Der Ausbau von Beratungsangeboten ist ein weiterer wesentlicher Baustein zur Sicherstellung eines umfassenden Studienangebotes. Dies gilt für alle Beratungsbereiche, angefangen von der Studienberatung der Hochschulen bis hin zu Studienfinanzierungs-, Sozialberatungs- und Psychosozialen Beratungsangeboten der Studentenwerke. Der zusätzliche Bedarf besteht insbesondere im Personalbereich, eine Aufstockung um mindestens 10% bis 2020 ist dringend geboten.

 

73. ordentliche Mitgliederversammlung
des Deutschen Studentenwerks (DSW)
am 4./5.12.2012