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Die 70. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) stellt fest,
- dass Studierende sich in einer Lebensphase befinden, die aus entwicklungspsychologischer Sicht durch besondere Anforderungen wie die Ablösung vom Elternhaus, Identitätsentwicklung und allgemeine Neuorientierung auszeichnet. Studentenwerke unterstützen die Studierenden in dieser Lebensphase seit Jahren mit vielfältigen Beratungsangeboten, insbesondere auch psycho-sozialen Beratungen.
- dass es für Studierende hohe Hürden gibt, sich einer psycho-sozialen Beratung zuzuwenden. Ziel muss es sein, dass diese Hürden durch kurze Wartezeiten, örtliche und zeitliche Erreichbarkeit und große Bekanntheit an den Standorten reduziert werden.
- dass dem Aspekt der psychosozialen Beratung in den vergangenen Jahren verstärkt Aufmerksamkeit zukommt. Es ist weiterhin wichtig, Studierendenschaften, Studentenwerke und Hochschulen an den einzelnen Standorten für den Stellenwert psycho-sozialer Beratung zu sensibilisieren.
- dass mit der Umstellung der Studienstruktur im Zuge des Bologna-Prozesses ein Anstieg des Beratungsbedarfs um bis zu 20% einhergegangen ist. An einigen Standorten ist die Nachfrage noch stärker gestiegen.
- dass gut ein Viertel der Studierenden unter psychischen Beeinträchtigungen leidet und hiervon die Hälfte eine psychologische Beratung benötigen würde.
Die 70. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks fordert
- psycho-soziale Beratungsangebote in ausreichenden Kapazitäten bereitzustellen, um auf diese Weise niederschwellige Angebote für Studierenden vorzuhalten. Um geschlechtsspezifische Vertrauenshemmnisse auszuschließen, sollten sowohl Frauen als auch Männer als Beratungspersonal zur Verfügung stehen.
- Bund, Länder und Hochschulen auf, die Finanzierung der psycho-sozialen Beratungsangebote sicherzustellen.
- Bund, Länder und Hochschulen auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche sinnvolle Kooperationen zwischen Studierendenschaften, Studentenwerken und Hochschulen ermöglichen.
- institutionalisierte Kommunikation zwischen den handelnden Akteuren. Hochschulen, Studentenwerke und externe Anbieter müssen sich über Koordinationsstellen verständigen, über die diese Kommunikation angestoßen werden kann.
- Hochschulen auf, ihre Studienberatungsangebote mit den psycho-sozialen Beratungsstellen der Studentenwerke zu verzahnen.
- Hochschulen und ggf. Länder auf, die speziellen Erfahrungen und Erkenntnisse der psycho-sozialen Beratungsstellen in die Konzeption und Weiterentwicklung ihrer eigenen Studienangebote einfließen zu lassen.
70. ordentliche Mitgliederversammlung
des Deutschen Studentenwerks (DSW)
am 1./2.12.2009