02.12.2009

Hilfe in Krisensituationen: Psycho-soziale Beratungsangebote an mehr Standorten vorhalten und vorhandene mit mehr Kapazitäten ausstatten

Es müssen ausreichend psycho-soziale Beratungsangebote bereitgestellt werden, um Studierende stärker unterstützen zu können.

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Die 70. ordentliche Mitgliederversammlung  des Deutschen  Studentenwerks (DSW) stellt fest,

 

  • dass Studierende sich in einer Lebensphase befinden, die aus entwicklungspsychologischer Sicht durch besondere Anforderungen wie die Ablösung vom Elternhaus, Identitätsentwicklung und allgemeine Neuorientierung auszeichnet. Studentenwerke unterstützen die Studierenden in dieser Lebensphase seit Jahren mit vielfältigen Beratungsangeboten, insbesondere auch psycho-sozialen  Beratungen.
  • dass es für Studierende hohe Hürden gibt, sich einer psycho-sozialen Beratung zuzuwenden. Ziel muss es sein, dass diese Hürden durch kurze Wartezeiten, örtliche und zeitliche Erreichbarkeit und große Bekanntheit an den Standorten reduziert  werden.
  • dass dem Aspekt der psychosozialen Beratung in den vergangenen Jahren verstärkt Aufmerksamkeit zukommt. Es ist weiterhin wichtig, Studierendenschaften, Studentenwerke und Hochschulen an den einzelnen Standorten  für den  Stellenwert psycho-sozialer  Beratung zu sensibilisieren.
  • dass mit der Umstellung der Studienstruktur im Zuge des Bologna-Prozesses ein Anstieg des Beratungsbedarfs um bis zu 20% einhergegangen ist. An einigen Standorten ist die Nachfrage noch stärker gestiegen.
  • dass gut ein Viertel der Studierenden unter psychischen Beeinträchtigungen leidet und hiervon die Hälfte eine psychologische Beratung benötigen würde.

Die 70. ordentliche Mitgliederversammlung  des Deutschen Studentenwerks fordert

 

  • psycho-soziale Beratungsangebote in ausreichenden Kapazitäten bereitzustellen, um auf diese Weise niederschwellige Angebote für Studierenden vorzuhalten. Um geschlechtsspezifische Vertrauenshemmnisse auszuschließen, sollten sowohl Frauen als auch Männer als Beratungspersonal zur Verfügung stehen.
  • Bund, Länder und Hochschulen auf, die Finanzierung der psycho-sozialen Beratungsangebote sicherzustellen. 
  • Bund, Länder und Hochschulen auf, Rahmenbedingungen zu schaffen, welche sinnvolle Kooperationen zwischen Studierendenschaften, Studentenwerken und Hochschulen ermöglichen.
  • institutionalisierte Kommunikation zwischen den handelnden Akteuren. Hoch­schulen, Studentenwerke und externe Anbieter müssen sich über Koordinationsstellen verständigen, über die diese Kommunikation angestoßen werden kann.
  • Hochschulen auf, ihre Studienberatungsangebote mit den psycho-sozialen Beratungsstellen  der Studentenwerke zu verzahnen.
  • Hochschulen und ggf. Länder auf, die speziellen Erfahrungen und  Erkenntnisse der psycho-sozialen Beratungsstellen in die Konzeption und Weiterentwicklung ihrer eigenen Studienangebote einfließen zu lassen.

 

 

70. ordentliche Mitgliederversammlung 

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 1./2.12.2009