06.12.2017

Beratung

Gute Beratung für Studierende sichern! – Hochschulsozialpakt zur sozialen Infrastruktur rund ums Studium

Die 78. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) fordert die Länder auf, im Rahmen eines Hochschulsozialpakts eine hinreichende finanzielle Förderung für die Beratungsangebote der Studentenwerke bereitzustellen.

/fileadmin

Es müssen ausreichend Beratungsstellen zur Verfügung stehen, um

  • für die komplexer werdenden Anliegen der Studierenden umfassend Hilfestellung zu bieten,
  • den seit 2008 stark gestiegenen Studierendenzahlen Rechnung zu tragen,
  • kurze Wartezeiten sicher zu stellen.

Entsprechend sind die Zuschüsse für den laufenden Betrieb der Studentenwerke zu erhöhen, um Kapazitäten der Beratungsstellen angemessen zu erweitern.

BEGRÜNDUNG

Die sozialen und ssychologischen Beratungsangebote der Studentenwerke tragen zur Sicherung des Hochschulzugangs, des Verbleibs im Studium sowie zum erfolgreichen Studienabschluss bei. Sie bieten insbesondere Hilfestellung für Studierende mit Beratungsbedarf in besonderen Lebenslagen mit individuellen Problemstellungen oder für solche, die aus Familien mit nicht akademischen Bildungshintergrund an die Hochschulen kommen.

Der Anteil der Studierenden, die Beratungsbedarf angeben, ist nach den Sozialerhebungen zwischen 2009 und 2016 unverändert; neben der wachsenden Zahl der Studierenden hat auch die Komplexität der Beratungsanliegen zugenommen und  insoweit die Beratungsnachfrage erhöht. Mit dieser Steigerung hat der Ausbau der Beratungsangebote bei weitem nicht Schritt gehalten, sodass hierfür zusätzliche Zuschüsse erforderlich sind.