01.12.2015

Digitalisierung für alle ermöglichen!

Die Bundesregierung betont, „ein leistungsstarkes und offenes Internet ist Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine umfassende Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung, die neue Handlungs-, Gestaltungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Menschen eröffnet“. Die Studierendenwerke könnten am Ausbau der Netzinfrastruktur in Deutschland mitwirken, indem sie in ihren Einrichtungen öffentliche W-LAN-Netze unterhalten Dazu sind jedoch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich.

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Beschluss der 76. ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) vom 1./2. Dezember 2015

Digitalisierung für alle ermöglichen!

Die Bundesregierung betont, „ein leistungsstarkes und offenes Internet ist Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine umfassende Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung, die neue Handlungs-, Gestaltungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Menschen eröffnet“Detail. Die Studierendenwerke könnten am Ausbau der Netzinfrastruktur in Deutschland mitwirken, indem sie in ihren Einrichtungen öffentliche WLAN-Netze unterhalten Dazu sind jedoch entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich. Die 76. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) fordert die Bundesregierung deshalb auf, insbesondere im Sinne ihrer Digitalen Agenda 2017 rechtliche Barrieren, u.a. die Abgabenordnung oder das Telemediengesetz, so zu ändern, dass Studierendenwerke und andere öffentliche Einrichtungen für Rechtsverstöße, die von den Nutzern öffentlicher WLAN-Netze begangen werden, nicht verantwortlich gemacht werden können.

Begründung:

Die schwarz-rote Bundesregierung hat den Ausbau der digitalen Infrastruktur zu Recht zu einem Kernthema ihrer Arbeit gemacht. Der Aussage, dass „ein leistungsstarkes und offenes Internet (…) Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine umfassende Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung , die neue Handlungs-, Gestaltungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Menschen eröffnet“Detail kann bspw. angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Hochschullehre nur zugestimmt werden. So sind Mobile- und Social-Learning, Massive Open Online Courses und Cloud Computing nur einige Schlagworte, die den gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Digitalität im täglichen Leben und Lernen beschreiben. Des Weiteren ist hervorzuheben, dass ein einfacher und kostengünstiger Zugang zum Internet eine wesentliche Voraussetzung für eine sozial gerechte Informationsgesellschaft ist, von der vor allem Menschen aus einkommensschwachen Familien durch Zugang zu kostenlosen Wissens-, Informations- und Lernangeboten profitieren.

Die meist zentral gelegene bauliche Infrastruktur der Studierendenwerke in Form von Wohnheimen, Mensen und Cafeterien bietet vor diesem Hintergrund gute Voraussetzungen, um die notwendige und von der Bundesregierung angestrebte flächendeckende Abdeckung mit öffentlichen Netzen zu erreichen. Damit Studierendenwerke ihren Beitrag zum Ausbau der digitalen Infrastruktur leisten können, sind jedoch zwei Dinge erforderlich. Zum einen muss das Telemediengesetz so angepasst werden, dass die Anbieter öffentlicher Netze nicht für Rechtsverstöße der Nutzerinnen und Nutzer, etwa unberechtigtes Anbieten oder Abrufen von Musik und Filmen, rechtlich verantwortlich gemacht werden können. Da die Einrichtung und der Ausbau von leistungsfähigen öffentlichen WLAN-Netzen darüber hinaus mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, der Infrastrukturausbau aber im gesamtgesellschaftlichen Interesse ist, müssen diese durch zusätzliche finanzielle Mittel von Bund und Ländern finanziert werden.