30.11.2021

Anhörung im Landtag von Sachsen

Die soziale Situation der Studierenden in Sachsen-Anhalt

Mit dieser Stellungnahme, die unser Generalsekretär Matthias Anbuhl am 1. Dezember 2021 bei einer Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt auch vorträgt, schildern wir die soziale, wirtschaftliche und auch psychische Lage der Studierenden im Wintersemester 2021/2022, nach drei pandemiebedingten Online-Semestern. Wir fordern insbesondere zusätzliche Bund-Länder-Mittel für den Ausbau und den Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für Studierende, ein Bund-Länder-Aktionsprogramm zur Abmilderung der psychosozialen Folgekosten der Pandemie für Studierende, und eine grundlegende BAföG-Reform.

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Soziale Situation der Studierenden in Sachsen-Anhalt

Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt am 1. Dezember 2021 in Magdeburg, Landtag von Sachsen-Anhalt

Die Corona-Pandemie hat die 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland stark getroffen; finanziell, sozial und psychisch. Viele Nebenjobs – und damit oftmals eine sehr wichtige Finanzierungsquelle – fielen weg, fast das gesamte Campus-Leben und damit der soziale Austausch mit anderen Studierenden kam zum Erliegen, mit drei Semestern fand ein halbes Bachelor-Studium digital statt. Insbesondere Studierende hat die Pandemie hart getroffen, die es oftmals ohnehin schwer haben: Studierende aus Elternhäusern mit geringem Einkommen, Menschen mit Behinderungen und auch internationale Studierende, deren sozial-akademische Integration nicht stattfand, oder Studierende mit Kind. Die Studierenden haben sich gerade in der Pandemie mit der älteren Generation und weiteren vulnerablen Gruppen solidarisch gezeigt. Jetzt brauchen sie die Unterstützung der Regierungen in Bund und Ländern. 

Die 57 Studenten- und Studierendenwerke (STW) in Deutschland haben auf die Krise sehr flexibel reagiert. Sie haben die Überbrückungshilfe der Bundesregierung professionell umgesetzt und dafür gesorgt, dass rund 200 Millionen Euro bei mehr als 100.000 Studierenden ankamen, die sich wegen der Pandemie in einer finanziellen Notlage befanden. Von dieser Hilfe laut einer ersten Auswertung des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) überproportional Studierende aus nicht-akademischen Familien, aber auch internationale Studierende profitiert.

Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine hervorragende soziale Infrastruktur für unsere Gesellschaft ist – auch auf dem Campus. Studierende benötigen mehr als einen Platz im Hörsaal. Sie müssen sich ihr Studium leisten können, sie brauchen eine bezahlbare Wohnung, gute, preiswerte und nachhaltige Verpflegung in Mensen und Cafeterien sowie soziale und psychologische Beratung und integrative, kulturelle Angebote. Studierende mit Kind benötigen zudem einen Kita-Platz in Campus-Nähe. 

Die Pandemie hat aber auch gezeigt, an welchen Stellen dringender Handlungsbedarf vorherrscht. Ein alarmierender Befund der Zuschuss-Überbrückungshilfe der Bundesregierung für Studierende in pandemiebedingter Notlage ist, dass sich viele Studierende schon vor der Pandemie und unabhängig von der Pandemie in einer prekären finanziellen Lage befanden. Es gibt eine strukturelle Armut bei Studierenden, die auf ein strukturelles Defizit bei der Studienfinanzierung hinweist, die dringend angegangen werden muss.

Der Ausbau der sozialen Infrastruktur an den Hochschulen wurde über Jahre hinweg vernachlässigt. Stieg seit 2007 der Anteil der öffentlich geförderten Studienplätze um 52 Prozent, gab es bei den Wohnheimplätzen der Studenten- und Studierendenwerke nur ein Plus von 9 Prozent.

Ebenso wenig hielten Mensen und Cafeterien mit einem Zuwachs von 16 Prozent bei den Tischkapazitäten mit der Entwicklung der Studierendenzahlen Schritt. Hinzu kommt die durch die Pandemie stark verschärfte Herausforderung, die Infrastruktur der Zukunft noch stärker als bisher digital und nachhaltig zu gestalten.

Der Bildungserfolg der jungen Generation darf nicht vom Kontostand ihrer Eltern oder ihrem Wohnort abhängen. Im Sinne gleichwertiger Lebensverhältnisse und gleicher Bildungschancen ist es deshalb eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern, für die soziale Infrastruktur an den Hochschulen eine nachhaltige Finanzierungsgrundlage zu schaffen. Zudem muss die Studienfinanzierung verbessert werden.

 

Studienfinanzierung / BAföG

Seit 50 bzw. 30 Jahren ist das BAföG das Herzstück der staatlichen Studienfinanzierung. Seither konnten sich mehrere Millionen junge Menschen aus einkommensschwächeren Haushalten dank des BAföGs ein Studium leisten. Leider wurde das BAföG in den vergangenen zwei Jahrzehnten nicht ausreichend gepflegt. Zahlreiche Nullrunden, häufig nur eine Erhöhung pro Legislaturperiode haben das BAföG geschwächt. Allein zwischen 2010 und 2016 gab es sechs Nullrunden bei den Bedarfsätzen und Freibeträgen, so dass zwei ganze Bachelor-Generationen ohne Anpassung an Einkommen und Preise blieben.

Die Folge: Die Zahl der Geförderten sinkt seit acht Jahren dramatisch. Das BAföG erreicht längst nicht mehr Familien mit mittleren Einkommen, sondern „nur“ noch Geringverdienende. Der Zugang zur Hochschule hängt aber weiterhin stark vom Kontostand der Eltern ab. Unsere Gesellschaft kann sich diese soziale Auslese nicht leisten, denn sie steht vor enormen Herausforderungen. Der sozialökologische Strukturwandel, der demographische Wandel – die Boomer-Generation geht in den 2020er Jahren in Rente – und die Digitalisierung: All diese Trends erfordern mehr qualifizierte Menschen. Letztlich ermöglicht ein Studium auch nachhaltige Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitsmarkt. Bildungshürden müssen deshalb abgebaut werden.

Es ist deshalb höchste Zeit für einen Neuanfang: Beim BAföG darf es kein weiteres Klein-Klein gegeben – nötig ist zum Wohl der Studierenden vielmehr eine grundlegende, strukturelle Reform. An erster Stelle sollte noch 2022 eine kraftvolle Erhöhung der Bedarfssätze und Elternfreibeträge, um insbesondere Studierende aus Familien mit mittlerem Einkommen wieder zu erreichen. Danach sollte ein Automatismus eingeführt werden, damit das BAföG auf der Basis der regelmäßigen, amtlichen BAföG-Berichte alle zwei Jahre angepasst wird – vergleichbar der automatischen Anpassung von Renten, Abgeordneten-Diäten oder des Wohngelds. Sonst drohen uns wieder viele, lange Jahre des Stillstands.

Auch muss die Förderungshöchstdauer erhöht werden. Denn bislang ist sie an die Regelstudienzeit gekoppelt, in der aber nur rund ein Drittel der Studierenden ihr Studium abschließt. Wegen der dramatisch gestiegenen Energiepreise ist, wie im Jahr 2001, ein einmaliger Heizkostenzuschuss nötig. Weil der Darlehensanteil erwiesenermaßen noch immer viele Studierende und ihre Familien aus der Kern-Zielgruppe der einkommensschwachen Haushalte abschreckt, muss die Förderung schrittweise wieder als Vollzuschuss gezahlt werden.

In dieser Legislaturperiode sollte in einem zweiten Schritt eine strukturelle Reform der Ausbildungsförderung an sich angegangen werden. Studierende sollten als unabhängige junge Erwachsene gesehen werden. Deshalb schlagen wir ein Drei-Körbe-Modell vor, mit einem ersten Korb mit einer elternunabhängigen Sockelförderung in Form für alle volljährigen Auszubildenden, einem vereinfachten und stärkeren BAföG als zweitem Korb sowie einem dritten Korb mit einem zinslosen Darlehensangebot.

Eine Lehre aus der Pandemie ist: Ins BAföG gehört ein Notfallmechanismus für nationale Krisenlagen. Wir haben als Deutsches Studentenwerk seit Beginn der Pandemie gefordert, das BAföG für alle Studierenden zu öffnen, die wegen der Pandemie in finanzielle Not geraten waren. Die noch geschäftsführende Bundesregierung entschied sich dagegen – und wir als Deutsches Studentenwerk stampften die Online-Zuschuss-Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage über Nacht aus dem Boden, die die Studierendenwerke dann fast eineinhalb Jahre mit großem Engagement betrieben. Mit einer Öffnung des BAföG hätte man das auch einfacher haben können; die Prozesse, die Infrastruktur, das Fachpersonal – alles hätte bereitgestanden, mit den BAföG-Ämtern der Studierendenwerke. Diesen Weg sollte die kommende Bundesregierung nun gehen.

Und: Die bei der BAföG-Antragstellung begonnene, bundesweite Digitalisierung muss nun unbedingt auch den ganzen Prozess umfassen, einschließlich des BAföG-Bescheids und der BAföG-Akte. Derzeit müssen nämlich die Studierendenwerke die online eingereichten Anträge ausdrucken und eine Papierakte anlegen – das ist, wenn nicht ein Schildbürgerstreich, dann bestenfalls Digitalisierung ad absurdum.

 

Hochschulgastronomie

Während der Lockdowns in der Corona-Pandemie hat das Präsenz-Angebot der 958 Mensen, Cafeterien und Bistros an den Hochschulen den Studierenden gefehlt. Dabei geht es um eine kostengünstige und gesunde Verpflegung durch qualitativ hochwertiges Essen, aber auch um eine nachhaltige Gastronomie, damit die Klimaschutzziele erreicht werden können. Die Mensen, Cafeterien und Bistros sind zudem soziale Begegnungsräume, in denen die Studierenden Zeit zum zwanglosen Austausch ohne Verzehrpflicht, aber auch zum gemeinsamen Lernen haben. Diese Entwicklungen erfordern nicht nur Investitionen in die Substanz, in die klimafreundliche Sanierung und den Umbau der Verpflegungseinrichtungen. 

Vor allem in der Hochschulgastronomie drohen gravierende finanzielle Belastungen. Mensen und Cafeterien öffnen, sind aber noch weit von einer vollen Auslastung entfernt. Steigende Energiekosten und weiterhin notwendige Maßnahmen der Corona-Prävention führen in Zukunft zu erheblichem finanziellen Mehraufwand. Dieser darf aber nicht zulasten der Studierenden gehen; eine Anhebung der Studierendenbeiträge und Essenspreise ist zu vermeiden. 

Deshalb sollten Bund und Länder:

  • in den Jahren von 2021 bis 2026 insgesamt Zuschüsse in Höhe von 1,6 Milliarden Euro für den Um- und Ausbau sowie die Sanierung der Mensen investieren; davon entfallen 1,5 Milliarden Euro auf die Mensen und 100 Millionen Euro auf die Cafeterien sowie
  • die Zuschüsse zum laufenden Betrieb erhöhen, damit die Studenten- und Studierendenwerke weiterhin in der Lage sind, ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen und die Grundversorgung der Studierenden mit preisgünstigen Mahlzeiten sicherzustellen.

 

Psychologische und soziale Beratung 

Die Nachfrage nach psychologischer und sozialer Beratung, die schon vor der Pandemie kontinuierlich angestiegen war, hat sich im Zuge der Corona-Krise deutlich verstärkt und wird längerfristig andauern. Viele Studierenden haben nach drei Online-Semestern mit depressiven Verstimmungen zu kämpfen, mit Einsamkeit in der digitalen Isolation, mit Fragen nach der Sinnhaftigkeit ihres Studiums und mit Ängsten vor Verschuldung.  

Es mangelt an Ressourcen in der psychologischen und sozialen Beratung für alle Studierenden, die Wartezeiten haben sich an manchen Standorten vervielfacht.  

In Halle bedarf es dringend einer Fortführung der in der Krise erfolgten Aufstockung der Beratungskapazitäten und Beratungsformen sowie der Erarbeitung und Etablierung neuer Konzepte und Programme, um möglichst viele Studierende zu erreichen.

Dies ist neben einer besseren finanziellen Ausstattung der Studierenden eine wirtschaftlich zweckmäßige Maßnahme, um das Langzeitstudium als eine weitere Ursache fehlender Finanzierung und Armut zu vermeiden und frühzeitig auf einen Studienabschluss oder Wechsel hinzuarbeiten sowie andere Hindernisse für einen Abschluss zu beseitigen.

Deshalb sollten Bund und Länder:

  • ein Programm „Unterstützung nach Corona für Studierende“ auflegen und so für die kommenden vier Semester bis zu 10 Millionen Euro in die Beratungskapazitäten zu investieren,
  • im Anschluss dauerhaft einen Sozialzuschuss nach dem Vorbild anderer Bundesländer auch in Sachsen-Anhalt an die Studentenwerke zu erbringen, der es ermöglicht, flexibel auf Problemlagen zu reagieren sowie
  • den Ausbau der Beratungs- und Serviceangebote besonders für internationale Studierende (mehrsprachig, niedrigschwellig und proaktiv) 

 

Studentisches Wohnen

Der Wohnungsmarkt in den Hochschulstädten ist auch nach der Pandemie extrem angespannt. Die Wartelisten bei den Studenten- und Studierendenwerken haben wieder das Niveau von vor der Corona-Pandemie erreicht. In Halle gibt es zum Beispiel aufgrund der Preissteigerungen am Wohnungsmarkt einen deutlichen Anstieg der Bewerbungen für einen Wohnheimplatz.

Die Wohnungsnot ist eine zentrale soziale Frage. Studierende sind auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Die BAföG-Wohnpauschale von 325 Euro reicht in nahezu sämtlichen Städten nicht mehr aus, um die Miete auf dem freien Wohnungsmarkt zu bezahlen. Wir brauchen mehr preisgünstige, bedarfsgerechte Wohnheimplätze für Studierende, die zugleich den Ansprüchen an eine moderne digitale Ausstattung und den Klimaschutz gerecht werden. Es ist deshalb richtig, dass die Bundesregierung den öffentlichen finanzierten Wohnungsbau einschließlich des studentischen Wohnheimbaus ankurbeln will.  

Die Studierenden- und Studentenwerke tragen mit ihren rund 196.000 Wohnheimplätzen zu einer durchschnittlichen Warmmiete von 263 Euro im Monat wesentlich zur Entlastung der urbanen Wohnungsmärkte bei. Allerdings können nur knapp 9,37 Prozent aller Studierenden (Sachsen-Anhalt: 9,1 %) mit diesem Angebot versorgt werden.

Deshalb begrüßt das DSW, dass die künftige Bundesregierung ein eigenes Bund-Länder-Programm zu Förderung des studentischen Wohnens auflegen will Dabei sollten Bund und Länder:

  • die dringend erforderliche Sanierung und Modernisierung des Wohnheimbestandes substantiell unterstützen, insbesondere bei der digitalen Ausstattung, der Umsetzung erhöhter baulicher Anforderungen durch steigende Hygienestandards sowie der bedarfsgerechten Barrierefreiheit
  • den Neubau von mindestens 25.000 Wohnheimplätzen fördern,
  • klimafreundliches Bauen und Sanieren durch ein ergänzendes Klimaschutz-Förderprogramm zu ermöglichen, damit die Umsetzung der Klimaschutzziele auch durch die Studenten- und Studierendenwerken auch mit sozialen Mietpreisen erfolgen kann. 
  • die Länder, Kommunen und die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BiMA) sollten den Studierenden- und Studentenwerken wegen der vor allem in den Hochschulstädten extrem gestiegenen Bodenpreise kostenfreie Grundstücke für die Bebauung mit Wohnheimplätzen zur Verfügung zu stellen,
  • von Bund und Ländern in den kommenden Jahren Zuschüsse für Sanierung, Modernisierung und Neubau in Höhe von mindestens 2,6 Milliarden Euro.

 

Berlin, 29. November 2021

Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks