27.11.2019

Das BAföG digitaltauglich machen

Die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks fordert die Bundesregierung auf, im Jahr 2020 ein digitaltaugliches BAföG-Verfahren vorzulegen, um dessen fristgemäße Umsetzung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes im Jahr 2022 zu ermöglichen und sich dabei weiterhin der Expertise der Studenten- und Studierendenwerke zu bedienen.

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Die Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks fordert die Bundesregierung auf, im Jahr 2020 ein digitaltaugliches BAföG-Verfahren vorzulegen, um dessen fristgemäße Umsetzung im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes im Jahr 2022 zu ermöglichen und sich dabei weiterhin der Expertise der Studenten- und Studierendenwerke zu bedienen.

Zur Digitalisierung des BAföG-Verfahrens müssen insbesondere aktuell existierende analoge bürokratische und komplexe Anforderungen des BAföG dringend überarbeitet werden. Nur so werden moderne, vorteilhafte digitale Prozesse ermöglicht, die zu der gewünschten Erleichterung für Schüler/innen, Studierende sowie deren Eltern führen.

Begründung:

Nach § 17 Abs. 1 SGB I sind die Leistungsträger verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass

  • jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält
  • der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird, insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke,

Dies gilt gleichermaßen für den Bundesgesetzgeber und die Länder, die das Gesetz im Auftrag des Bundes ausführen. Bund und Länder haben mit der BAföG-Formblatt-Verwaltungsvorschrift Papieranträge mit Hinweisblättern für jedes Formular vorgegeben, bei denen – laut Nationalem Normenkontrollrat - 99 % unvollständig abgegeben werden, so dass die notwendige Nachlieferung von Angaben und Unterlagen die Bearbeitungszeiten verzögert. Ebenso sind bei einem Bundesgesetz 16 unterschiedliche eAnträge seitens der Bundesländer anachronistisch.

Im Hinblick auf ein mit der Digitalisierung verbundenes zeitgemäßes Antragsverfahren sollte der Bundesgesetzgeber folgende Maßnahmen angehen:

  • das BAföG in einer einfachen Gesetzessprache gestalten, die selbsterklärend weitere Erläuterungen obsolet machen.
  • Weniger Anforderungen im BAföG formulieren, um in Formularen weniger abfragen zu müssen.
  • Pauschalen einer kleinteiligen Einzelfallgerechtigkeit vorziehen.
  • bei der BAföG-Einkommensermittlung anstelle einer mehrseitigen BAföG-Einkommens-Verordnung auf die Angaben im Einkommensteuerbescheid abzustellen
  • anstelle von beizufügenden Kopien von Einkommenssteuerbescheiden den Einblick in den Einkommensteuerbescheid beim Finanzamt erleichtern
  • Konsequente Anwendung des „once only“ Prinzips: Standardinformationen nur noch einmal mitteilen. Wer sich an Hochschulen immatrikuliert, könnte doch schon den Wunsch nach einem formlosen BAföG-Antrag ankreuzen. Wer sich ummeldet oder heiratet, könnte ankreuzen, dass die neue Anschrift, der neue Name dem Bundesverwaltungsamt weitergeleitet wird. Dahinter steht auch die Frage, ob nicht jede/r Antragsteller/in sich selbst emotional als Bittsteller/in sehen muss und ob dies nicht durch ein völlig neues Signal „wir kümmern uns um Deine Lage“ ersetzt werden kann.
  • einen bundeseinheitlichen medienbruchfreien eAntrag (mit integrierten Hinweisen), einer Bearbeitungssoftware inkl. eAkte (Transfer bei Hochschulwechsel in andere Bundesländer) und eBescheid realisieren.
  • für die Nutzung des eAntrags aufgrund seiner besseren Qualität (Vollständigkeit) sowie für die Nutzung der AusweisApp2 für neuere iPhones und Android-Smartphones (kein Kartenlesegerät zum Auslesen des Personalausweises als Ersatz der händischen Unterschrift mehr erforderlich) werben
  • Ausreizen der neuen technischen Möglichkeiten beim eAntrag: Abkehr von der 1:1-Umsetzung der Papier-Formulare hin zu einer dialoggeführten Kommunikation.
  • Im Zuge der Digitalisierung Stärkung der Sach- und Personalausstattung der BAföG-Ämter zugunsten frühzeitiger Information, guter Beratung und schneller Bearbeitung.