01.12.2015

Bundesweite Mensanutzung für mobile Studierende!

Die Studierendenwerke setzen sich dafür ein, die eigenen Leistungen allen Studierenden zugänglich zu machen. Daher werden die Bundesländer aufgefordert, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, die notwendig sind, um allen an deutschen Hochschulen eingeschriebenen sozialbeitragszahlenden Studierenden standortunabhängig studentische Essenspreise in der Mensa anbieten zu können.

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Beschluss der 76. ordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) vom 1./2. Dezember 2015

Bundesweite Mensanutzung für mobile Studierende!

Die Studierendenwerke setzen sich dafür ein, die eigenen Leistungen allen Studierenden zugänglich zu machen. Die 76. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) fordert daher die Bundesländer auf, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, die notwendig sind, um allen an deutschen Hochschulen eingeschriebenen sozialbeitragszahlenden Studierenden standortunabhängig studentische Essenspreise in der Mensa anbieten zu können.

Begründung:

Mobilität im Studium wird heutzutage mehr denn je von Studierenden eingefordert. Ausschlaggebend für diese Entwicklung sind sowohl die wachsende Zahl an bundes- sowie landesweiten Hochschulkooperationen als auch der Zuwachs an hochschulexternen Studienverpflichtungen wie Praktika oder Summerschools. Auf diese Entwicklung müssen die Studierendenwerke reagieren und ihre soziale Infrastruktur an die Mobilität der Studierenden anpassen können.

Die Studierendenwerke bieten den Studierenden im Zuge ihres sozialen Auftrags preisgünstiges Essen an. Durch die wachsende Mobilität haben die Studierendenwerke dafür Sorge zu tragen, dass den sozialbeitragszahlenden Studierenden – unabhängig von ihrem Studienort – gegen Vorlage des jeweiligen Studierendenausweises ein preisgünstiges Essen angeboten wird. Damit dieses möglich werden kann, bedarf es rechtlicher Rahmenvorgaben.