01.12.2010

Bildungspotenziale ausschöpfen - deshalb BAföG sichern und ausbauen!

Die 71. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) stellt fest, dass das BAföG Vorrang vor allen anderen staatlichen Studienfinanzierungsangeboten behalten muss.

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Bund und Länder werden aufgefordert, dieses vor knapp 40 Jahren geschaffene und erfolgreiche staatliche Studienfinanzierungssystem zu sichern und auszubauen, durch

 

1. Schaffung von Planungssicherheit für die Auszubildenden durch eine staatliche Studienfinanzierung als Breitenförderung

Die staatliche Studienfinanzierung in ausreichender Höhe und Dauer muss

  • weit in die soziale Mittelschicht hineinreichen ,
  • eine Verschuldung und die Notwendigkeit studentischer Erwerbstätigkeit möglichst gering halten,
  • gesetzlich festschreiben, dass sie sich entsprechend der Einkommens- und Preisentwicklung automatisch anpasst,
  • unterschiedliche Lebens- und Ausbildungssituationen berücksichtigen (Studieren mit Kindern, Studieren mit Behinderung oder chronischer Krankheit, Studienabschluss, Auslandsausbildung, ehrenamtliches Engagement, Modularisierung der Bildung in gestufte Studienabschlüsse mit dazwischenliegenden Phasen - gleich ob Berufstätigkeit oder Übergangszeiten etc.),
  • für Auszubildende mit Migrationshintergrund deutlich verbessert werden,
  • altersunabhängig  sein,
  • einfach, transparent und bürgerfreundlich sein (entsprechend der Empfehlung des Normenkontrollrates),
  • unbürokratische Lösungen ermöglichen (z.B. durch Härtefallregelungen).

2. Gewährleistung seiner Europatauglichkeit und Kompatibilität mit dem Bologna­ Prozess sowie Förderung internationaler Mobilität

Durch die staatliche Studienfinanzierung muss

  • das „Auslands-BAföG " auf ein gesamtes Auslandsstudium  in allen  Bologna-Staaten ausgeweitet werden ,
  • die Möglichkeit einer BAföG-Förderung für alle zulässigen Hochschulstudiengänge sichergestellt werden.

3. Erhöhung von Chancengleichheit durch Ergänzung des BAföG um weitere Maßnahmen

Zur Erhöhung der Chancengleichheit  im Bildungswesen sind folgende Maßnahmen vordringlich:

  • Ausdehnung des „Schüler-BAföG" auch auf Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II an allgemeinbildenden Schulen (wie vor dem Jahr 1983),
  • Anhebung der Altersgrenze für das Kindergeld wieder von 25 auf 27 Jahre (wie vor dem Jahr 2007),
  • Sicherstellung, dass bei staatlichen Stipendien Leistungskriterien und ehrenamtliches Engagement, Migrationshintergrund, Bildungswege und berufliche Qualifikation gleichgesetzt werden,
  • Ausbau von Information und Beratung über Studienfinanzierung - schon in Schulen; die Studentenwerke sind dafür auszustatten,
  • Befreiung BAföG-geförderter Studierender und internationaler Studierender aus Schwellen- und Entwicklungsländern von Studiengebühren, soweit diese noch in einzelnen Bundesländern erhoben werden.

Begründung:

Vor knapp 40 Jahren bestand bei der Einführung des BAföG im Herbst 1971 parteiübergreifend Einigkeit über seine Ziele: Schaffung von Chancengleichheit und Mobilisierung von Begabungsreserven.

Dieses bleibt eine Daueraufgabe. Eine Studienfinanzierung als Breitenförderung liegt in staatlicher Verantwortung, weil die demografische Entwicklung und der absehbare Fachkräftemangel Bildungsinvestitionen in einem rohstoffarmen Staat erzwingen.

Der Rechtsanspruch auf BAföG-Leistungen hat Millionen von Studierwilligen eine Studienperspektive gegeben und ein Studium überhaupt erst ermöglicht.

Das BAföG hat sich grundsätzlich bewährt, ist aber - auch im Hinblick auf die aktuelle Studienstrukturreform (Bologna) und ein lebenslanges Lernen - weiterzuentwickeln.

 

Bildungsreserven sind nur dann für ein Studium zu mobilisieren, wenn eine ausreichende und sichere Studienfinanzierung aufgezeigt werden kann. Dieses erfordert neben den tatsächlichen Förderungsmöglichkeiten auch eine umfassende Information und Beratung in der Entscheidungsphase, also bereits in der Schule.

Die Studienfinanzierung ruht auf drei Säulen: Elternunterhalt, „Jobben" und BAföG. Sowohl eine stipendien- als auch eine darlehensbasierte Studienfinanzierung kann die Breitenförderung durch das BAföG nur marginal ergänzen. Studienkredite können in begrenztem Ausmaß nur für bestimmte Ausbildungsphasen und Lebens lagen sinnvoll sein. Ansonsten droht ein Verschuldungsrisi ko.

Orientiert man die Stipendienvergabe allein an der Leistung, werden in erster Linie Kinder mit einem hohen sozialen Hintergrund gefördert. Den anderen wird es kaum gelingen, die Leistungskriterien zu erfüllen, insbesondere wenn sie zur Finanzierung ihres Studiums erwerbstätig sein müssen. Stipendien können eine sinnvolle Ergänzung sein, sie dürfen aber nicht zu Lasten des bestehenden Förderungssystems gehen.

 

 

 

71.ordentliche  Mitgliederversammlung 

des Deutschen Studentenwerks (DSW)

am 30.11./1.12.2010