In dieser Stellungnahme, die wir in Abstimmung mit den Studierendenwerk NRW abgeben, fordern wir, das Zusammenwirken von Hochschulen und Studierendenwerken gesetzlich in NRW festzuschreiben, wie in anderen Bundesländern auch. Ferner müssen aus unserer Sicht bei einer geplanten Optionslösung, wonach die Hochschulen auf Antrag das Bau- und Liegenschaftsmanagement für die ihnen überlassenen Liegenschaften übertragen bekommen können, auch die Interessen der Studierendenwerke berücksichtigt werden. Weitere Forderungen betreffen Aspekte der Flexibilisierung des Studienverlaufs sowie besonderen Belange von Studierenden mit Behinderungen.