In dieser Stellungnahme, die wir in Absprache und Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Studierendenwerke NRW an die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen abgegeben haben, stellen wir dar, dass die NRW-Studierendenwerke bei der Digitalisierung des BAföG bildhaft gesprochen zwischen den beiden Stühlen sitzen E-Governmentgesetz des Bundes und E-Governmentgesetz des Landes NRW. Wir plädieren für ein koordiniertes Vorgehen und gesetzgeberische Abstimmung des Bundes und aller Länder bei der Digitalisierung des BAföG, sowohl beim e-BAföG (Beantragung, Akte, Bescheid) als auch bei der IT-Fachanwendung in den BAföG-Ämtern der Studierendenwerke. Und wir fordern mit Nachdruck, dass die BAföG-Ämter in die Konzeption elektronischer Verwaltungslösungen einbezogen werden müssen.