Wer bisher keine BAföG-Förderung erhalten hat, könnte aufgrund der gesetzlichen Änderungen ab dem Wintersemester 2019/2020 BAföG erhalten: Ausprobieren und rechtzeitig einen BAföG-Antrag stellen!
● Anhebung der BAföG-(Eltern)Einkommensfreibeträge
Hinweis: Die Elternfreibeträge sind je nach Familienkonstellation unterschiedlich. Nutzen Sie daher BAföG-Rechner, z. B. https://www.studentenwerk-goettingen.de/studien-finanzierung/bafoeg-rech...
Übrigens: Weiterhin wird das BAföG bei Studierenden nicht reduziert, wenn sie neben dem Studium einen 450-Euro-Job (Minijob) ausüben.
● Anhebung der BAföG-Vermögensfreibeträge
Vermögensfreibeträge |
§ 29 BAföG |
Auszubildende selbst |
7.500 € -> Herbst 2020: 8.200 € |
Ehegatten/Lebenspartner |
2.100 € -> Herbst 2020: 2.300 € |
je Kind |
je 2.100 € -> Herbst 2020: je 2.300 € |
derzeit | künftig | |
BAföG muss immer nur
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Die Hälfte der individuellen BAföG-Förderbeträge sind zinslose Darlehen.
Davon sind nur max. 10.000 € einkommensabhängig zurückzuzahlen.
Beispiel: Wer monatlich 735 € für ein Bachelor- und Master-Studium (5 Jahre) erhalten hat, hat 44.100 € Förderung erhalten und zahlt 10.000 € zurück – das ist weniger als 1/4! |
Die Hälfte der individuellen BAföG-Förderbeträge sind zinslose Darlehen.
Maximal müssen 77 Monate lang 130 € pro Monat einkommensabhängig zurückgezahlt werden. Das entspricht einer Rückzahlungssumme von maximal 10.010 €.
Beispiel: Wer monatlich 861 € für ein Bachelor- und Master-Studium (Dauer insgesamt 5 Jahre) erhalten hat, hat 51.660 € Förderung erhalten und zahlt 10.010 € zurück – das ist weniger als 1/5! |
BAföG-Bedarfssatz für Studierende |
in Deutschland bzw. innerhalb der EU |
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nicht bei den Eltern wohnend |
bei den Eltern wohnend |
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bis 25 Jahre (beitragsfrei in der Krankenversicherung familienversichert; Ü25-Ausnahme: Verlängerung wegen freiwilliger Dienste) |
744 €
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474 € Aufstockung des Unterkunftsbedarfs durch SGB II möglich |
über 25 bis 30 Jahre (eigene Krankenversicherungsbeiträge in der günstigen „Krankenversicherung der Studenten (KVdSt)“ und Pflegeversicherungsbeiträge) |
853 €
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583 €
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über 30 Jahre oder ab dem 14. Fachsemester (freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) |
maximal 933 €
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maximal 663 €
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Studierende mit Kind: zusätzlich 140 € als pauschaler Kinderbetreuungszuschlag
Beispiel für miteinander verheiratete Eltern, die nicht getrennt leben und ein auswärts wohnendes studierendes Kind unter 25 Jahre haben:
• Die maximale BAföG-Förderung von monatlich 744 € gibt es bis zu einem monatlichen Nettoeinkommen der Eltern von 1.835 €.
• Kein Anspruch auf BAföG besteht mehr ab einem monatlichen Nettoeinkommen der Eltern von 3.304 €.
BAföG-Bedarfssatz für Studierende |
in Deutschland bzw. innerhalb der EU |
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nicht bei den Eltern wohnend |
bei den Eltern wohnend |
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Bis 25 Jahre (beitragsfrei in der Krankenversicherung familienversichert; Ü25-Ausnahme: Verlängerung wegen freiwilliger Dienste) |
752 €
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483 € Aufstockung des Unterkunftsbedarfs durch SGB II möglich |
Über 25 bis 30 Jahre (eigene Krankenversicherungsbeiträge in der günstigen „Krankenversicherung der Studenten (KVdSt)“ und Pflegeversicherungsbeiträge) |
861 €
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592 €
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Über 30 Jahre bzw. 14. Fachsemester (freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) |
maximal 941 €
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maximal 672 €
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Studierende mit Kind: zusätzlich 150 € als pauschaler Kinderbetreuungszuschlag
Das 26. BAföG-Änderungsgesetz vom 8.7.2019 ist am 16.7.2019 (am Tag nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt) in Kraft getreten.
In den Jahren 2019, 2020 und 2021 gelten zahlreiche Übergangsvorschriften.
Übrigens: Die BAföG-Erhöhungen wirken sich unmittelbar auf die Förderung der beruflichen Bildung aus, nämlich auf das Aufstiegs-BAföG und die Berufsausbildungsbeihilfe.