Finanzierung

Allgemeiner Lebensunterhalt im Ausland

Bei einem Auslandsstudium oder -praktikum sind die Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhalts und die Finanzierung des beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfs (Eingliederungshilfe) getrennt zu organisieren.

Für die Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhalts kommen infrage:

Auslands-BAföG

Studierende, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben, können für einen fachorientierten Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland BAföG erhalten. Voraussetzung ist, dass der Auslandsaufenthalt für das Studium förderlich ist, das Auslandsstudium im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit einer deutschen und einer ausländischen Hochschule angeboten oder wenn das Studium in einem Mitgliedsstaat der EU oder in der Schweiz aufgenommen oder fortgesetzt wird.

In der 27. BAföG Novelle, welche im Juli 2022 in Kraft getreten ist, wurde zudem die Auslandsförderung ermöglicht für Fälle, in denen das Studium nach der Regelstudienzeit (vgl. §10 (2) Hochschulrahmengesetz) innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden kann.

Die Mindestdauer des Studienaufenthalts beträgt sechs Monate; die Mindestdauer des Pflichtpraktikums oder eines Studiums im Rahmen einer Hochschulkooperation 12 Wochen. Ausgenommen sind seit der BAföG Novelle im Juli 2022 Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Unionsbürger (vgl. §8 (1) Nr. 1-5 BAföG), sofern ein vergleichbares Studium bzw. ein vergleichbares Praktikum im Inland förderungsfähig wäre. Wer im Ausland studiert, muss den Antrag beim BAföG-Amt stellen, das für das Gastland zuständig ist. Die Mitnahme des Inland-BAföG ins Ausland ist nicht erlaubt.

Innerhalb der EU und der Schweiz können Studierende für das gesamte Studium BAföG bekommen. Wer ein Studium oder ein Praktikum außerhalb der EU und der Schweiz plant, wird in der Regel maximal für ein Jahr gefördert und muss vorher mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben. Eine Verlängerung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Folgende Leistungen umfasst das Auslands-BAföG:

  • Inlandsförderung
  • notwendige Studiengebühren (für maximal ein Jahr bis maximal 4.600 Euro pro Studienjahr als Vollzuschuss)
  • Reisekostenzuschlag
  • Krankenversicherungszuschlag
  • gegebenenfalls Auslandszuschläge als Kaufkraftausgleich (nur für Aufenthalte außerhalb der EU; Betrag abhängig vom Zielland)

TIPP: Aufgrund der hohen zusätzlichen Kosten eines Auslandsstudiums können auch Studierende BAföG erhalten, die in Deutschland kein BAföG erhalten, weil das Einkommen ihrer Eltern zu hoch ist. Um mögliche Ansprüche vorab zu prüfen, sollte man am besten einen „Antrag auf Vorabentscheid“ beim zuständigen Amt stellen. Falls dazu die Zeit nicht reicht, sollte man den BAföG-Antrag direkt stellen, und zwar mindestens sechs Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts.

TIPP: Wenn man „dem Grunde nach“ nicht förderungsfähig nach dem Inlands-BAföG ist, dann kann man auch kein Auslands-BAföG erhalten.

Das BAföG finanziert keinen behinderungsbedingten Mehrbedarf. Auslands-BAföG ist mit Stipendien kombinierbar. Über Anspruchsbedingungen und Beantragungsmodalitäten sollten sich Interessierte gezielt informieren und beraten lassen.

Stipendien

Studierende können unter bestimmten Bedingungen Stipendien für Auslandsaufenthalte erhalten. Bei der Vergabe der Mittel findet in der Regel ein Auswahlverfahren statt, in dem die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung geprüft werden.

Das Erasmus-Programm

Ein beliebtes Stipendienprogramm ist das Erasmus-Programm für Studien- und Praktikumsaufenthalte im europäischen Ausland. Studiert wird an einer Hochschule, die mit der Heimathochschule eine ERASMUS-Kooperationsvereinbarung geschlossen hat.

Die Studierenden profitieren davon, dass die Studienleistungen anerkannt werden, sie von Studiengebühren befreit sind und sie bei der Vorbereitung des Aufenthaltes unterstützt werden. Außerdem werden auslandsbedingte Mehrkosten mit maximal 300 Euro bezuschusst.

Für Studierende mit Behinderungen ist das Erasmus-Programm besonders deshalb interessant, weil Sondermittel für behinderungsbedingte Mehrbedarfe zusätzlich zur Verfügung stehen.

Stipendienprogramme des DAAD

Für selbstorganisierte Auslandsstudienaufenthalte fallen meist Studiengebühren an, die in der Regel selbst finanziert werden müssen. Neben dem Auslands-BAföG sind für so genannte „Freemover“ auch Stipendienprogramme des DAAD von Interesse.

Weitere Stipendien

Neben dem DAAD – wichtigster Stipendiengeber für Auslandsaufenthalte – vergeben eine Reihe anderer Stiftungen, darunter auch die Begabtenförderungswerke, Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland. Sie müssen bei der Auswahl der Stipendiat/innen gemäß der Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Belange behinderter und chronisch kranker Bewerber/innen besonders berücksichtigen.

Außerdem bieten manche ausländischen Hochschulen – insbesondere aus dem angelsächsischen Raum – selbst (Teil-)Stipendien für ausländische Studierende an. Das muss vor Ort erfragt werden.

Kindergeld

Das Kindergeld wird bei auf maximal zwei Semester begrenzte Studienaufenthalte im Ausland in der Regel weitergezahlt. Für die Kindergeldstelle ist entscheidend, wo Studierende ihren Wohnsitz und ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ haben. Bei Aufenthalten bis zu einem Jahr geht die zuständige Stelle davon aus, dass der gewöhnliche Aufenthalt weiter in Deutschland bleibt. Allerdings müssen Studierende dafür nachweisen, dass eine eigene Wohnung oder ein Zimmer im Haus der Eltern für sie tatsächlich bereit steht und jederzeit genutzt werden kann. Bei längeren Auslandsaufenthalten erschwert sich dieser Nachweis.

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