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BAföG-Novelle: Langjährige Forderungen aufgenommen

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Studienfinanzierung

BAföG-Novelle: Langjährige Forderungen aufgenommen

Das Deutsche Studentenwerk begrüßt die heutige Vorstellung der Eckpunkte für eine BAföG-Novelle durch Bundesbildungsministerin Johanna Wanka und die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Hubertus Heil (SPD) und Michael Kretschmer (CDU/CSU). „Dies sind Schritte in die richtige Richtung und wir sehen viele unserer langjährigen Forderungen aufgenommen“, erklärte der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde, heute dazu in Berlin.

BAföG-Eckpunkte vom 21.7.2014

Zum Gesamtpaket der Einigung zwischen Bund und Ländern gehört gekoppelt:

  • Änderung Bund-Länder-Kooperation in Artikel 91b Grundgesetz http://www.bmbf.de/press/3630.php [9]
  • BAföG-Novelle: Kostenübernahme durch den Bund (ab 2015) und dadurch Entlastung der Länder um jährlich 1,17 Mrd. Euro, für die Bereiche Hochschule und Schule. Verbesserungen für Studierende und Schüler/innen ab Herbst 2016

(Eltern)freibeträge, Bedarfssätze

 

Derzeit (bis Herbst 2016)

Künftig (ab Herbst 2016)

Anhebung Freibeträge

 

+7%

(Erweiterung des Kreises der BAföG-Empfänger um mehr als 110.000 Studierende und Schüler/innen)

Anhebung Bedarfssätze

 

+7%

(Höchstsatz steigt von 670 Euro auf 735 Euro (rund 9,7 %))

Anhebung Unterkunftsbedarf (§ 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2)

224 Euro

250 Euro (+26 Euro)

Anhebung Kinderbetreuungszuschlag (§ 14b)

Für ausbildungsbezogene terminlich außergewöhnliche Kinderbetreuung wird eine Pauschale gewährt:

  1. Kind: 113 Euro/mtl.
  2. Kind: 85 Euro/mtl.

einheitlich 130 Euro/mtl.

Vermögensfreibetrag (§ 29)

5.200 Euro für Auszubildende selbst, 1.800 Euro für Ehegatten/Lebenspartner sowie jedes Kind

7.500 Euro für Auszubildende selbst, …

Zuverdienstgrenze eigenes Einkommen der Auszubildenden (§ 23 Abs. 1)

400 Euro/mtl. (korrekt 407,.. Euro/mtl.)

450 Euro/mtl. (wie Minijob-Grenze)

Materiellrechtliche Verbesserungen

Übergang Bachelor-Master

Letzte Prüfungsleistung

Bekanntgabe Abschlussergebnis

 

Schon ab vorläufiger Zulassung zum Masterstudium, sofern innerhalb eines Jahres endgültige Zulassung

Planbarkeit der Förderung eines Masterstudiums

---

Vorabentscheid über die Förderfähigkeit eines Masterstudiums dem Grunde nach (§ 46 Abs. 5)

Abschlagzahlungen bei längerer Bearbeitung von Erstanträgen (§ 51 Abs. 3)

max. 360 Euro/mtl.

bis zu 80 % des jeweils voraussichtlich zustehenden Bedarfs

Mündlich in der Pressekonferenz am 21.7.2014 angekündigt:

BAföG-Leistungsnachweis (§ 48)

Erforderlich für Weiterförderung zum Beginn des 5. Fachsemesters

Wegfall

BAföG-Online-Antrag

Läuft mit allen Antragsformularen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen und Teile von Baden-Württemberg und Sachsen)

Rechtsanspruch auf BAföG-Online-Antrag ab August 2016

Anpassung an EuGH-Rechtsprechung bei BAföG-Auslandsförderung (§ 5)

 

 

Prüfung einer Verkürzung von geduldeten Ausländern und Ausländern mit Aufenthaltstitel aufgrund humanitärer Gründe (§ 8)

4 Jahre

wird noch verhandelt


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