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Tübingen-Hohenheim: Neue Regelung zum Semesterticket

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Semesterticket

Tübingen-Hohenheim: Neue Regelung zum Semesterticket

Ab dem Wintersemester 2014/2015 haben die Studierenden der Hochschulen im Verkehrsverbund Neckar-Alb-Donau (naldo) die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel mit ihrem Studierendenausweis auch ohne den Erwerb eines Semestertickets im Rahmen einer so genannten „Freizeitregelung“ zu nutzen.

Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim und der Verkehrsverbund naldo haben eine so genannte „Freizeitregelung“ für die Studierenden vereinbart.

Ab dem Wintersemester 2014/2015 können die Studierenden der kooperierenden Hochschulen im naldo-Gebiet zu bestimmten Zeiten Bus und Bahn allein durch Vorlage ihres Studierendenausweises nutzen. Diese Möglichkeit besteht montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen, an gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig, jeweils bis Betriebsschluss einschließlich Nachtverkehr. Der Erwerb eines Semestertickets zur Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs ist zu diesen Zeiten nicht notwendig.

„Wir freuen uns, den Studierenden durch die neue Freizeitregelung abends und am Wochenende mehr Mobilität bieten zu können“, sagt Oliver Schill, Geschäftsführer des Studierendenwerks Tübingen-Hohenheim.

Von der Freizeitregelung profitieren die Studierenden der Eberhard Karls Universität Tübingen, der Hochschule Reutlingen, der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, der Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg, der Fakultät für Sonderpädagogik der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg (Standort Reutlingen), der Steinbeis-Hochschule Berlin (Standort Reutlingen) sowie der Hochschulen für Kirchenmusik in Tübingen und Rottenburg.

Entsprechend wird der Solidarbeitrag der Studierenden für das Semesterticket zum Wintersemester 2014/2015 um 2,60 Euro erhöht. Eine hierfür notwendige Änderung der Beitragsordnung wurde vom Verwaltungsrat des Studierendenwerks in seiner April-Sitzung beschlossen.

24.04.2014

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