Übersicht der Entlastungen für Studierende
Übersicht der Entlastungen für Studierende
bisherige Maßnahmen |
Anteil der begünstigten Studierenden |
Wegfall EEG-Umlage |
100 % der Studierenden |
Einmaliger Heizkostenzuschuss 230 € |
11,3 % der Studierenden |
9-Euro-Ticket (Juni-August) |
100 % der Studierenden |
Tankrabatt (Juni-August) |
25 % der Studierenden https://www.che.de/2018/studierende-nutzen-seltener-das-auto-fuer-den-weg-zur-hochschule/ [10] |
Energiepauschale 300 € |
68 % der Studierenden sind erwerbstätig |
weitere Maßnahmen, von denen auch Studierende profitieren:
Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags von 9.984 auf 10.347 € p. a. rückwirkend seit Jahresbeginn 2022 |
Studierende mit Midi-Jobs |
Anhebung des steuerlichen Arbeitnehm-erpauschbetrags (= Werbungskosten) |
Studierende mit Midi-Jobs |
Anhebung des Mindestlohns auf 12 € brutto je Zeitstunde |
68 % der Studierenden jobben |
Anhebung der Minijobgrenze von 450 auf 520 €/mtl. |
68 % der Studierenden jobben |
BAföG-Anhebung zum Herbst 2022 |
mehr als 11,3 % der Studierenden, |
Wegen BAföG-Anhebung auch höhere Stipendien (z.B. Begabtenförderung) |
ca. 5 % der Studierenden |
Entlastungspaket III
Quellen: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20220903_Massnahmenpaket.pdf [11]
https://cms.gruene.de/uploads/images/Ergebnis-des-Koalitionsausschusses-vom-3.-September-2022.pdf [12]
https://www.fdp.de/sites/default/files/2022-09/Ergebnis-Koalitionsausschuss-03-09-2022.pdf [13]
200 € Einmalzahlung an alle Studierenden und Fachschüler/innen.* Der Bund trägt die Kosten und realisiert demeinsam mit den Ländern eine Antragsplattform. Alle Informtionen auf der BMBF-Seite hier [14]. |
100 % der Studierenden (und Fachschüler/innen) - auch additiv zum einmaligen Heizkostenzuschuss |
Maßnahmen auf dem Energiemarkt:
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100 % der Studierenden |
weitere Preisdämpfungen für Gasverbraucher |
alle Studierenden, deren Wohnung mit Gas beheizt wird oder die mit Gas kochen |
flankierende zivilrechtliche Maßnahmen:
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alle Studierenden, |
Bund/Länder/Kommunen: bundesweites Ticket im Öffentlichen Nahverkehr im Rahmen 49-69 €/mtl. |
Begünstigung durch Semestertickets ist oftmals bereits preiswerter als 49 €/mtl. |
ab 2023: Kindergelderhöhung |
alle Studierenden, die nicht älter als 24 Jahre sind |
ab 2023: Ausweitung des Wohngeldanspruchs |
für Studierende, die „dem Grunde nach“ keinen BAföG-Anspruch haben. Wer ist das? Siehe Teilziffer 20.21 der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm [15] |
ab 2023: 500 €/mtl. Bürgergeld |
für Studierende, die sich nicht in einer BAföG-förderfähigen Ausbildung befinden (z. B. im Urlaubssemester, im Teilzeitstudium) Logisch wäre dann eine Anhebung des BAföG-Grundbedarfs von 452 auf 500 Euro, zzgl. des Ausbildungsbedarfs. |
ab 2023: Midi-Job - Anhebung der Grenze auf 2.000 € |
eher für berufsbegleitende Studierende |
*Die 300 € Energiegeld für Erwerbstätige sowie die 300 € Einmalzahlung für Rentner/innen sind zu versteuern. Je nach Steuersatz (14-42 %) liegt die effektive Entlastung zwischen 174 und 258 €.