Finanzierung des Studiums
Finanzierung des Studiums
Studierende haben bei Vorliegen der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen Anspruch auf Sozialleistungen wie z.B. [9] [9]
- ALG II
- BAföG
- Betreuungskostenzuschuss
- Elterngeld
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Mutterschaftsgeld (nur bei vorhergehender Erwerbstätigkeit)
- Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss
- Wohngeld
Hinzu kommen ggf. Mittel aus der Bundesstiftung Mutter und Kind sowie Stipendien.
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Zur Klärung der individuellen Ansprüche empfiehlt sich der Gang zur Sozialberatung oder zum Amt für Ausbildungsförderung beim zuständigen Studierendenwerk vor Ort.