Studiengänge studierbar machen!
Hochschulpolitik
Studiengänge studierbar machen!
Begründung:
Am 18.5.2012 meldete das Statistische Bundesamt, dass im Jahr 2010 nur 39% aller Hochschulabschlüsse in der Regelstudienzeit erworben wurden. Bundesweit läge der Anteil der Absolventinnen und Absolventen, die 2010 innerhalb der Regelstudienzeit einen Bachelorabschluss erwarben, nur bei 60%. Masterabschlüsse konnten nur zu 48% innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden. Lehramtsprüfungen wurden nur zu 33%, herkömmliche Fachhochschuldiplome nur zu 30% und traditionelle Universitätsdiplome und entsprechende Abschlüsse nur zu 20% innerhalb der vorgegebenen Studiendauer abgelegt.
Diese Zahlen verdeutlichen, dass ein erfolgreicher Studienabschluss in den neuen Studiengängen innerhalb der Regelstudienzeit nur bedingt möglich ist.
Vor allem für BAföG-geförderte Studierende ist dieses fatal, wenn ein Studienabschluss nur bei Überschreitung der Regelstudienzeit möglich ist, da die BAföG-Förderungshöchstdauer exakt der Regelstudiendauer (in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung) entspricht. Nur innerhalb enger Ausnahmen kann BAföG über die Regelstudienzeit hinaus geleistet oder als „Hilfe zum Studienabschluss“ gewährt werden, – aber meist zu wesentlich schlechteren Bedingungen – als zu 100% verzinsliches Bankdarlehen.
Die KMK hatte als Reaktion auf die Studentenproteste im Jahr 2009 in ihren
„Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ festgelegt, die – für eine Akkreditierung einzuhaltende – Regel
studienzeit für ein Bachelorstudium anstelle starre sechs Semester auf sechs bis acht Semester zu flexibilisieren, wobei die Gesamtregelstudienzeit im Vollzeitstudium von fünf Jahren bzw. zehn Semestern beibehalten werden soll. Nur in Ausnahmefällen – unter besonderen Voraussetzungen – sei eine Abweichung möglich.
In der Praxis haben die Hochschulen von dieser Flexibilisierungsmöglichkeit für Bachelorstudiengänge wenig Gebrauch gemacht und überwiegend weiterhin an Studiengängen mit einer sechssemestrigen Regelstudienzeit festgehalten, zumal die Finanzierung von zusätzlich notwendigen Studienkapazitäten ungeklärt blieb.
Zudem bedeutet die Einrichtung eines achtsemestrigen Bachelorstudiengangs bei Einhaltung der – unveränderten – Gesamtstudiendauer von zehn Semestern eine Restzeit von in der Regel nur zwei Semestern für einen aufbauenden Masterstudiengang. Dieses ist für einen aufbauenden akademischen Abschluss inkl. Prüfungen ein zu kurzer Zeitraum.
Deshalb wird in der Praxis bei achtsemestrigen Bachelorstudiengängen auch erwogen, überhaupt keine konsekutiven Masterstudiengänge anzubieten.
Somit hat in der Praxis die von der KMK zugelassene Flexibilisierung der Regelstudienzeiten für Bachelorstudiengänge keine flächendeckend spürbare Relevanz.
Daher muss die Festlegung einer Gesamtregelstudienzeit von insgesamt fünf Jahren revidiert und flexibilisiert werden, damit Studieren innerhalb der Strukturvorgaben gelingen kann und auch BAföG-geförderte Studierende partizipieren können.
Auch die Hochschulen müssen ihr Bestreben zur Studierbarkeit der neuen Studiengänge fortsetzen. Sie sollen die mit den Studierendenprotesten aufgenommenen Runden Tische weiterführen, an denen gemeinsam mit den Studierenden Studien- und Prüfungsinhalte, Stoff- und Prüfungsdichte evaluiert werden.
73. ordentliche Mitgliederversammlung
des Deutschen Studentenwerks (DSW)
am 4./5.12.2012
05.12.2012