Die aktuellen BAföG-Änderungen
Die aktuellen BAföG-Änderungen
Was wurde beschlossen?
Anhebung der BAföG-(Eltern)Einkommensfreibeträge
um 20,75 %
Hinweis: Die Elternfreibeträge sind je nach Familienkonstellation unterschiedlich. Nutzen Sie daher BAföG-Rechner, z. B. den des Studentenwerks Göttingen: www.studentenwerk-goettingen.de/studienfinanzierung/bafoeg-rechner-2022 [9]
Anhebung der BAföG-Vermögensfreibeträge
Vermögensfreibeträge |
gemäß § 29 BAföG |
für Studierende selbst |
bis zum Alter von 29 Jahren: 15.000 € |
für Ehegatten/Lebenspartner/innen |
2.300 € |
je Kind |
2.300 € |
Anhebung der BAföG-Bedarfssätze
- Grundbedarf von 427 € auf 452 €
- Unterkunftsbedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 325 € (um 11 %) auf 360 €
- Unterkunftsbedarf für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, von 56 € auf 59 €
- Krankenversicherungszuschlag von 84 € auf 94 € und ab 30 Jahre von 155 € auf 167 €
- Pflegeversicherungszuschlag von 25 € auf 28 € und ab 30 Jahren von 34 € auf 38 €
Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Studium
Anhebung des BAföG-Kinderbetreuungszuschlags (für ausbildungsbezogene Kinderbetreuung außerhalb regulärer Kita-Öffnungszeiten) von monatlich 150 € auf 160 €
Anhebung der BAföG-Altersgrenze
Studierende, die bei Studienbeginn unter 45 Jahre alt sind, können seit dem Wintersemester 2022/2023 BAföG erhalten. Bisher lag die Altergrenze für Bachelor-Studiengänge bei unter 30 Jahren und bei Master-Studiengängen bei unter 35 Jahren. Eine Überschreitung der Altersgrenze ist weiterhin möglich, z.B. wegen Kindererziehung/-pflege.
Moderatere Rückzahlungsmodalitäten für Altschuldner/innen
Wer die Frist 29.2.2020 verpasst hat, erhält vom Bundesverwaltungsamt „von Amts wegen“ (= automatisch) die günstigeren Rückzahlungsbedingungen.
Weitere Verbesserungen
-
Bei der BAföG-Antragstellung entfällt das Schriftformerfordernis (z.B. bei digitaler Antragstellung auf dem Portal www.bafoeg-digital.de [10])
-
Künftig sollen auch einjährige Studiengänge gefördert werden, die komplett im Ausland stattfinden, z. B. Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten.
-
Bei künftigen gravierenden Krisensituationen, in denen der Hochschulbetrieb überregional erheblich eingeschränkt ist, soll die Bundesregierung per Verordnung die BAföG-Förderungshöchstdauer angemessen verlängern können. Bei der Corona-Pandemie hatte dies jedes Bundesland eigenständig geregelt.
Wie hoch ist die aktuelle BAföG-Förderung?
Es gibt gestaffelte Bedarfssätze, die abhängig sind von:
- den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und
- der Wohnform der Studierenden
Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung |
Alter |
in Deutschland bzw. innerhalb der EU |
|
auswärts wohnend |
bei den Eltern wohnend |
||
ohne eigene Versicherungsbeiträge, weil familienversichert |
bis 24 Jahre (Verlängerung bei freiwilligen Diensten vor Studienbeginn) |
812 € |
511 € |
mit eigenen Versicherungsbeiträgen |
bis 29 Jahre |
934 € |
633 € |
eigene freiwillige gesetzliche Versicherung |
ab 30 Jahre |
1.018 € |
717 € |
Studierende mit Kind: plus 160 € im Monat pauschaler Kinderbetreuungszuschlag für die Kinderbetreuung außerhalb der Kita-Öffnungszeiten
Übrigens: Die BAföG-Erhöhungen wirken sich unmittelbar auf die Förderung der beruflichen Bildung aus, nämlich auf das Aufstiegs-BAföG und die Berufsausbildungsbeihilfe.