Die Studierenden- und Studentenwerke werden von den enormen Preissteigerungen für Erdgas, Fernwärme, Strom und Lebensmittel hart getroffen. Trotz der in Aussicht gestellten ersten Hilfen des Bundes und einiger Länder und trotz eigener Energiesparmaßnahmen in Studierendenwohnheimen, Mensen und Cafeterien stehen die Studierendenwerke vor enormen Herausforderungen. Sie benötigen sehr rasch mehr finanzielle Unterstützung vom Bund und den Ländern, damit sie die enormen Preissteigerungen nicht noch stärker weiterreichen müssen an die Studierenden, in Form von stark erhöhten Mieten in den Studierendenwohnheimen und steigenden Essenspreisen oder höheren Semesterbeiträgen.
Das tun zu müssen, geht gegen die ‚DNA‘ der Studierendenwerke, deren Aufgabe es als öffentliche, gemeinnützige Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist, die soziale Grundversorgung der Studierenden auf dem Campus sicherzustellen. Unsere Dienstleistungen müssen kostengünstig bleiben, um alle Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum und günstigem Essen möglichst gut zu versorgen und gerade denjenigen ein Studium zu ermöglichen, die es sich sonst nicht leisten könnten.
Dafür werden sich die Studierendenwerke weiter einsetzen. Neben der Umsetzung der aktuellen BAföG-Novelle helfen wir zum Beispiel durch die unbürokratische Auszahlung der beiden Heizkostenzuschüsse für BAföG-Empfänger/innen. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt den im September zwischen Kultusministerkonferenz und Bundesnetzagentur gefundenen Konsens, Hochschulen und auch Studierenden- und Studentenwerke zum Kreis der geschützten Kunden zu zählen. Um die aktuellen finanziellen Nöte der Studierenden abzufedern, bedarf es jedoch in der jetzigen Krisensituation weiterer Hilfen. Die Studierenden- und Studentenwerke werden sich weiter dafür einsetzen, die soziale Notlage vieler Studierenden abzumildern.
Wir fordern von Bund und Ländern:
- Die Dezember-Sofort-Hilfe sowie die Strom- und die Gaspreisbremse des Bundes mildern den Anstieg der Kosten. Das Deutsche Studentenwerk (DSW) begrüßt, dass auch die Studierenden- und Studentenwerke von diesen Hilfen profitieren. Eine Deckelung der Gas- und Strompreise auf Basis des Vorjahrsverbrauchs ist für Mensen und Cafeterien, die 2021 noch monatelang geschlossen waren, nicht geeignet. Für Studierenden- und Studentenwerke muss der Vorpandemie-Verbrauch