Begründung:
Seit der Bologna Follow up Konferenz der europäischen Bildungsminister/innen in Prag 2001 ist die „Soziale Dimension“ des europäischen Hochschulraums eine zentrale Zielsetzung des Bologna-Prozesses. Es ist deshalb zu begrüßen, dass sich bei der Londoner Konferenz der europäischen Bildungsminister/innen 2007 die 46 Unterzeichnerstaaten der Bologna- Erklärung verpflichtet haben, bis zur kommenden Ministerkonferenz in Löwen im April 2009 nationale Aktionspläne zur Realisierung der sozialen Dimension des Bologna-Prozesses vorzulegen.
Die Maßnahmen zur Durchsetzung/Etablierung der sozialen Dimension müssen im Wesentlichen nicht auf europäischer, sondern auf nationaler Ebene umgesetzt werden. Deshalb sind die Bildungsminister/innen gefordert, über ihre nationalen Strategien und politischen Leitlinien für die soziale Dimension zu berichten. Um in Deutschland die gesetzten Ziele Chancengleichheit beim Hochschulzugang, Sicherung eines erfolgreichen Studienverlaufs, nationale und internationale Mobilität sowie internationale Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit zu realisieren, erachten die Studentenwerke und das DSW die Umsetzung folgender Maßnahmen für erforderlich:
- Steigerung der Beteiligung Studierender aus bildungsfernen und einkommensschwachen Herkunftsfamilien, u.a. durch verbesserte Informationen zum Hochschulzugang
- Gesicherte Studienfinanzierung, u.a. durch eine leistungsfähige Weiterentwicklung des BAföG
- Stärkung der sozialen Infrastruktur für Studierende, u.a. durch eine ausreichende und verlässliche Finanzierung der Studentenwerke
Der Selbstverpflichtung der europäischen Bildungsminister/innen folgend, die die soziale Dimension zu einer ihrer Prioritäten für 2009 erklärt haben, gilt es, die auf nationaler Ebene in
Form von Aktionsplänen erarbeiteten Maßnahmen auf der Ministerkonferenz in Löwen zu verabschieden und konsequent umzusetzen. Trotz nationaler Zuständigkeit wäre hier ein zwischen den Bologna-Mitgliedsstaaten abgestimmtes Vorgehen hinsichtlich der prioritären Umsetzung der nationalen Maßnahmen wünschenswert. Hierdurch würde die Transparenz des Umsetzungsprozesses erhöht und die Wirkungskraft der einzelnen, nationalen Aktionslinien im europäischen Kontext verstärkt.
Aus Sicht der Studentenwerke und des DSW wäre es wünschenswert, wenn in Bezug auf die Realisierung der Sozialen Dimension des Bologna-Prozesses eine Stärkung der Student Services erfolgt, die im nationalen Kontext insbesondere eine ausreichende und verlässliche Finanzierung der Studentenwerke erfordert: Bekanntlich stellen an den Hochschulen in Deutschland/Europa i.d.R. hochschulnahe, jedoch nicht universitäre Institutionen die soziale und wirtschaftliche Infrastruktur bereit. Diese Student Service Organisationen gewähren eine gesicherte Studienfinanzierung, stellen preiswerten Wohnraum und günstige Verpflegungsmöglichkeiten sowie ein umfassendes Betreuungs– und Beratungsangebot zur Verfügung. Sie gewährleisten damit die Sicherung zentraler Kernbereiche der sozialen Dimension des Bologna-Prozesses. Dabei berücksichtigen sie auch die Belange spezieller Studierendengruppen wie z.B. ausländische Studierende, Studierende mit Behinderung, Studierende mit Kind. Mit ihren Angeboten sind die Studentenwerke in Deutschland und ihre Partnerorganisationen im europäischen Ausland ein Garant für erfolgreichen Hochschulzugang, Studienverlauf und Studienabschluss. Darüber hinaus spielen die Student Services eine strategische Rolle für die weltweite Positionierung der deutschen bzw. europäischen Hochschulen im globalen Bildungswettbewerb. Mit ihren Angeboten tragen sie zur Profilbildung und weltweiten Attraktivitätssteigerung der deutschen bzw. europäischen Hochschulen bei (Stichwort: Exzellenz nicht nur im Bereich Forschung und Lehre, sondern auch in der sozialen Infrastruktur).
Zur Gewährung einer möglichst friktionsfreien Mobilität ist eine stärkere Vernetzung der Student Services notwendig. Der European Council for Student Affairs (ECStA) bietet hierfür die geeignete Plattform. In diesem Rahmen sollten Qualitätsstandards über die soziale Infrastruktur an den Hochschulen in Europa ermittelt und festgelegt werden. Hierzu sollte im Vorfeld eine durch die Bildungsminister/innen beauftragte Bestandsaufnahme des Leistungsspektrums der europäischen Student Service Organisationen erfolgen. Nach derzeitiger Einschätzung wurden wesentliche Ziele des Bologna-Prozesses noch nicht hinreichend umgesetzt; eine Fortsetzung des Prozesses über 2010 hinaus wird daher mehrheitlich von den Akteuren angestrebt. Bei der Implementierung der zukünftigen Struktur des Bologna-Prozesses sollte eine formelle Einbindung der Student Services Organisationen – als Stakeholder – erfolgen.
69. ordentliche Mitgliederversammlung