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Auslands-BAföG kann gezahlt werden für:
und/oder
Selbst wenn man im Inland kein BAföG erhält, lohnt es sich, für den geplanten Ausbildungsaufenthalt im Ausland einen BAföG-Antrag zu stellen. Zusätzlich zu den Bedarfssätzen im Inland werden nämlich noch Zuschläge gezahlt!
Die Zuschläge werden ebenfalls zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gezahlt, und zwar für:
Sofern an der ausländischen Hochschule Studiengebühren gezahlt werden müssen, können maximal für ein Jahr bis zu 4.600 Euro als Zuschuss geleistet werden. Dafür muss man allerdings nachweisen, dass die Ausbildung nur an der ausgewählten Hochschule durchgeführt werden kann und dass man sich um Erlass oder Ermäßigung der Studiengebühren bemüht hat.
Achtung: Die BAföG-Förderung, die man bereits im Inland erhält, darf nicht einfach mit ins Ausland genommen werden! Für die BAföG-Auslandsförderung sind bundesweit besondere Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.
Hinweis: In der Regel zählt maximal ein Jahr Auslandsausbildung bei der BAföG-Förderungshöchstdauer im Inland nicht mit.
Um die Studienfinanzierung besser planen zu können, kann vor einem Studium im Ausland ein Vorabentscheid - über die Förderfähigkeit der Ausbildung dem Grunde nach - beantragt werden (§ 46 Absatz 5 BAföG).