Zeitplan zur Studienvorbereitung
Studieninteressierte mit Beeinträchtigungen sollten mindestens ein Jahr — bei hohem und/oder komplexem Unterstützungsbedarf besser zwei Jahre — vor dem geplanten Studienbeginn mit den Vorbereitungen beginnen.
Der nachfolgende Ablaufplan dient der Orientierung und muss den jeweils individuellen Erfordernissen angepasst werden.
Vor der Entscheidung für ein Studium
- Informationsrecherche zu: Berufsfeld sowie zu den bevorzugten Studienrichtung/en
Vor der Bewerbung für einen Studienplatz
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Klärung von Fragen zu: Studienorganisation, Zulassungsmodalitäten, Zulassungsfristen und zu möglichen „Sonderanträgen“, beispielsweise durch:
Gespräch mit der Zentralen Studienberatung der favorisierten Hochschule und/oder mit der Studienfachberatung der favorisierten Hochschule
- Klärung von Fragen zu: Nachteilsausgleichen im Studium und bei der Zulassung, zur Zugänglichkeit der Hochschule und zu Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende mit Beeinträchtigungen insbesondere durch:
Gespräch mit dem/der Behindertenbeauftragten der Hochschule bzw. des örtlichen Studentenwerks
- Klärung von Lebensbedingungen am Hochschulort, beispielsweise zu: Wohnen, Assistenz/Pflege, Mobilität, ärztliche Versorgung durch:
- Prüfung vor Ort
- Gespräch mit dem/der Behindertenbeauftragten und/oder dem Studentenwerk
- Kontakt zu den Wohn- und Sozialberatungsstellen der örtlichen Studentenwerke
- Kontaktaufnahme zu örtlichen studentischen Interessenvertretungen und zu Studierendenverbänden
Bei Bewerbung um einen Studienplatz
- bei Bedarf: „Sonderantrag“ zur Berücksichtigung einer Härtesituation oder zur Beantragung von Nachteilsausgleichen im Zulassungsverfahren
- bei Bedarf: Reservierung eines barrierefreien Wohnheimzimmers durch:
Kontaktaufnahme mit der Wohnheimverwaltung des örtlichen Studentenwerks
Bei Studienzulassung
- bei Bedarf: Organisation von Pflege und Assistenz sowie der Mobilität
- bei Bedarf: Organisation einer barrierefreien Wohnung
- bei Bedarf: Beantragung von BAföG-Leistungen beim zuständigen BAföG-Amt
- bei Bedarf: Beantragung von Leistungen zur Finanzierung behinderungsbedingter Mehrbedarfe