Wahl des Studienorts: Auswahlrechte der Hochschulen beachten

Studieninteressierte sollten sich eine möglichst genaue Kenntnis über die Verhältnisse an Hochschule und Studienort verschaffen. Individuell können dabei unterschiedliche Aspekte, wie Fragen des Wohnens, der Mobilität oder der medizinischen Versorgung im Vordergrund stehen.

Hochschul- und Studiengangprofile

Hochschulen profilieren sich durch Schwerpunktsetzungen bei der Ausgestaltung von Studiengängen, durch internationale und regionale Vernetzung und die Stärkung von Forschungsschwerpunkten.

Der Prozess der Profilierung ist inzwischen so weit vorangeschritten, dass es beispielsweise auch bei „Massenfächern“ wie Betriebswirtschaftslehre oder Biologie große Unterschiede machen kann, an welcher Hochschule man studiert.

Die Unterschiede beziehen sich dabei sowohl auf Studieninhalte und Schwerpunktthemen, als auch auf die Studienstruktur (wie die Bedeutung von Praktika, Projekten, Auslandsaufenthalten). Dies hat zur Folge, dass ein Hochschulwechsel schwieriger geworden ist und der Wahl des Studienorts eine wesentlich größere Bedeutung zukommt als früher.

Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten sollten diesen Aspekt bei der Wahl und Entscheidung für einen Studiengang besonders berücksichtigen, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.

In manchen Studienfächern und späteren Berufsfeldern spielt die Bedienbarkeit von technischen Geräten eine entscheidende Rolle (z.B. Zahnmedizin). Es sollte in der Fachstudienberatung ggf. vorab geklärt werden, wie die Bedienbarkeit der Technik mit der Beeinträchtigung sichergestellt werden kann.

Auswahlkriterien der Hochschulen kennen 

Die Hochschulen nehmen durch Festlegung von ergänzenden Zugangskriterien verstärkt Einfluss auf die Auswahl zukünftiger Studierender. Neben den Abiturnoten können beispielsweise Ergebnisse von Auswahlgesprächen und Tests sowie Vor- und Zusatzqualifikationen eine Rolle spielen. Bewerber und Bewerberinnen sollten deshalb ihre Motivation für Studienfach und Studienort überzeugend begründen können.

Im Zusammenhang mit der Ausgestaltung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen besteht die Gefahr, dass die jeweiligen Hochschulregelungen die notwendigen Nachteilsausgleiche für behinderte und chronisch kranke Studienbewerber und -bewerberinnen nicht immer ausreichend und umfassend sicherstellen.

Sollten Qualifikationen vorausgesetzt oder chancensteigernd gewertet werden, die Bewerber und Bewerberinnen aufgrund ihrer Behinderungen und chronischen Krankheiten nicht erfüllen können, sollten sich Studieninteressierte bei dem oder der Behindertenbeauftragten der Hochschule über mögliche Nachteilsausgleiche informieren.

Verhältnisse am Studienort prüfen

Die Zugänglichkeit und die Ausstattung der Hochschule selbst sollten geprüft werden. Über den Stand der Barrierefreiheit an der Hochschule und in der betreffenden Stadt informieren Studierendenwerke, Hochschulen und studentische Interessenvertretungen.

Wichtig: Bedingungen vor Ort prüfen: Hinfahren, ansehen – selbst beurteilen!

Beratungsangebote vor Ort nutzen

Studieninteressierte sollten unbedingt die Beratungsangebote vor Ort nutzen, insbesondere die der Beauftragten für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten der Hochschulen und der Fachberatungsstellen der örtlichen Studierendenwerke. Informationen aus erster Hand gibt es außerdem bei den studentischen Interessenvertretungen behinderter und nichtbehinderter Studierender, die an einer Vielzahl von Hochschulen existieren. Eine Reihe der Studienführer finden Interessierte in unserer Online-Bibliothek.

Tipp: Die Kosten für eine Besichtigung des künftigen Studienortes können unter Umständen im Rahmen der Eingliederungshilfe vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe erstattet werden.