Studienfinanzierung

Studienstarthilfe des Landes Bremen für Studieninteressierte aus einkommensschwachen Familien

Das finanzielle Hilfe richtet sich an angehende Studierende der Universität Bremen, Hochschule Bremen, Hochschule für Künste Bremen oder Hochschule Bremerhaven.

Aus Mitteln der Senatorin für Wissenschaft und Häfen können Studieninteressierte auf Antrag eine Studienstarthilfe erhalten, wenn sie über eine Bedarfsgemeinschaft oder allein Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialhilfe, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder ihre Eltern für sie einen Kindergeldzuschlag nach § 6 a BKGG erhalten oder wenn sie in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder Pflegefamilie leben.

Antragsberechtigt sind Studierende,

  • die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
  • die erstmalige Immatrikulation an einer Hochschule anstreben und 
  • die weder ein Stipendium noch eine Beihilfe von anderer Stelle für diesen Verwendungszweck erhalten.

Antragsformulare stehen auf www.stw-bremen.de/de/news/studienstarthilfe zum Download bereit und müssen bis zum 15.09.2023 beim Studierendenwerk Bremen eingegangen sein.

Die Studienstarthilfe wurde erstmalig im Wintersemester 2021/22 vergeben.

Das Studierendenwerk Bremen ist als sozialer Dienstleister für die Studierenden der öffentlichen Hochschulen im Bundesland Bremen verantwortlich. Es verfügt über 12 Wohnanlagen in Bremen und eine in Bremerhaven. Insgesamt stehen 2.272 Plätze für Studierende zu Verfügung, 106 davon in Bremerhaven. Hinzu kommen in Bremen 66 Plätze beim Kooperationsprojekt Ellener Hof mit der Bremer Heimstiftung sowie in Bremerhaven 26 Plätze beim Kooperationsprojekt #H34 mit der STÄWOG. Zudem werden 9 Mensen und Cafeterien sowie eine Interimsmensa an der Hochschule für Künste betrieben. Beim Studierendenwerk Bremen sind ebenso das Amt für Ausbildungsförderung (BAföG) sowie die Psychologische Beratungsstelle einschließlich einer Sozialberatung angesiedelt. Das Studierendenwerk Bremen ist darüber hinaus für die kulturelle Förderung der Studierenden im Land Bremen zuständig.

15.05.2023