13.11.2019

Inklusive Hochschule

Nachteilsausgleiche auch für Studierende mit chronischen Erkrankungen

Deutsches Studentenwerk (DSW): keine Diskriminierung von chronisch kranken Studierenden bei Nachteilsausgleichen. Neues Rechtsgutachten des Verwaltungsrechtlers Jörg Ennuschat, Ruhr-Universität Bochum. Tagung der DSW-Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) am 14. und 15. November 2019 in Berlin. Vertreter/-innen von Ländern, Hochschulen, Studentenwerken sowie Fachjurist/-innen und betroffene Studierende diskutieren inklusive Prüfungspraxis

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Das Deutsche Studentenwerk (DSW) fordert, dass Studierende mit chronischen physischen und psychischen Erkrankungen ihr Recht auf Nachteilsausgleich diskriminierungsfrei nutzen können. Das DSW stützt sich auf ein Rechtsgutachten des Bochumer Verwaltungsrechtlers Prof. Dr. Jörg Ennuschat, das er im Auftrag des DSW erarbeitet hat.

Das Rechtsgutachten wendet sich gegen die Praxis, Studierende mit chronischen somatischen und psychischen Erkrankungen mit Verweis auf ein „persönlichkeitsprägendes Dauerleiden“ pauschal von Nachteils­ausgleichen im Studium und bei Prüfungen auszuschließen. Der Terminus „persönlichkeitsprägendes Dauerleiden“ geht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1985 zurück.

Wer sich auf dieses Urteil berufe – so Ennuschats Kritik –, ignoriere die völker-, europa- und verfassungsrechtlichen Entwicklungen, die seit 1985 die Rechte von Menschen mit Behinderungen kontinuierlich gestärkt haben.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde betont: „Es kann nicht sein, dass Studierenden mit chronischen Erkrankungen dieses zentrale und wichtige hochschulrechtliche Instrument zur Gestaltung von Chancengleichheit pauschal vorenthalten wird. Als Menschen mit Behinderungen haben sie Anspruch auf angemessenen Nachteilsausgleich. Alles andere wäre ein großer Rückschritt auf dem Weg zu einer ‚Hochschule für Alle‘, zu der sich Hochschulen und Studentenwerke in Deutschland mehrfach bekannt haben.“

Das Gutachten steht im Mittelpunkt der DSW-Fachtagung am 14./15. November 2019 in Berlin zum Thema „Nachteilsausgleiche in Prüfungen für Studierende mit Behinderungen“, organisiert von der DSW-Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS). 120 Vertreter/-innen aus Ländern, Hochschulen, Studentenwerken sowie Fachjurist/-innen und betroffene Studierende diskutieren das Gutachten im Hinblick auf die Gestaltung einer diskriminierungsfreien und barrierearmen Prüfungspraxis an Hochschulen.

11 % der Studierenden haben gemäß 21. DSW-Sozialerhebung studienerschwerende Beeinträchtigungen. Für rund 90 % dieser Gruppe von Studierenden wirken sich chronisch-somatische oder psychische Erkrankungen sowie Teilleistungsstörungen am stärksten studienerschwerend aus.