Mobil durch eigenes Auto

Oft können Studierende mit Behinderungen nur mit Hilfe eines eigenen PKWs ihre Mobilität sichern. Der zuständige Sozialhilfeträger übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Führerschein, notwendige Anpassungen und den Unterhalt.

Eingliederungshilfe für individuell angepassten Pkw

Die Finanzierung des Führerscheins, eines individuell angepassten PKWs und der Betriebskosten kann unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (SGB XII) erfolgen. Darüber hinaus können im Rahmen des Nachteilsausgleichs für schwerbehinderte Menschen die Kfz-Versicherung erlassen und die Kfz-Steuer erlassen bzw. ermäßigt werden.

Über die Zulassung zur Führerscheinprüfung entscheidet i. d. R. das Straßenverkehrsamt. Erste Fahrproben in der Fahrschule geben Aufschluss über die erforderliche Ausstattung des Fahrzeugs. Die „Eignung“ zum Führen eines PKWs ist i. d. R. durch ein Gutachten eines Fach- oder Amtsarztes bzw. anerkannten Sachverständigen und durch das Ablegen eines medizinisch-technischen Tests beim Technischen Überwachungsverein o. ä. nachzuweisen. Interessierte sollten sich bei Herstellern, die seit langem Fahrzeuge umrüsten, und bei Fahrschulen mit einschlägigen Erfahrungen umfassend beraten lassen.

Auskünfte erteilen auch die Sozialverbände VdK und SoVD  sowie der Verein „Mobil mit Behinderung e.V.“ .

Behindertenparkplätze auf dem Hochschulgelände

Mit dem Sonderparkausweis für Behindertenparkplätze können behinderte Menschen die gesondert ausgezeichneten Behinderten-Parkplätze im öffentlichen Straßenraum nutzen, im eingeschränkten Halteverbot parken und gebührenpflichtige Parkplätze kostenlos nutzen.

Aber nicht immer können darüber die Anforderungen behinderter Studierender ausreichend erfüllt werden. Studierende sind besonders auf kurze und barrierefreie Wege vom Parkplatz zum jeweiligen Veranstaltungsort angewiesen. Sie haben häufig an unterschiedlichen Standorten zu tun, die zudem von Semester zu Semester wechseln können.

Bei vielen Hochschulen können spezielle Parkgenehmigungen für Parkplätze auf dem Hochschulgelände beantragt werden. Die Beauftragten für behinderte und chronisch kranke Studierende informieren über Vergabekriterien und Antragsverfahren für Sonderparkgenehmigungen und/oder unterstützen die Gestaltung anderer sinnvoller Maßnahmen.

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64