Mit Beeinträchtigung ins Ausland: Sonderfördermittel nutzen

Studierende mit Beeinträchtigungen können von Sonderfördermitteln profitieren, wenn sie mit ERASMUS+ oder DAAD-Programmen ins Ausland gehen.

Neben dem Auslands-BAföG sind Stipendien auch für Studierende mit Beeinträchtigungen die wichtigste Finanzierungsquelle für ein Auslandsstudium. Bei der Vergabe der Stipendien findet in der Regel ein Auswahlverfahren statt, in dem die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung geprüft werden.

Schwierigkeiten bei der Planung des Auslandsaufenthalts entstehen häufig dann, wenn zusätzlich zum Lebensunterhalt beeinträchtigungsbedingte Mehrbedarfe finanziert werden müssen. BAföG und Stipendien berücksichtigen diese Zusatzkosten nicht.

Abhilfe verspricht der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), der für seine Stipendiat*innen Sonderfördermittel bereitstellt, um ungedeckte beeinträchtigungsbedingte Zusatzkosten zu finanzieren.

Mit ERASMUS+ ins Ausland

Für Studien- und Praktikumsaufenthalte in Europa nutzen Studierende besonders gern das ERASMUS+-Programm Der Studienaufenthalt wird dabei an einer Hochschule absolviert, mit der die Heimathochschule eine ERASMUS-Kooperationsvereinbarung geschlossen hat. 

Zusatzförderung für Studierende mit Behinderungen für Praktikums- und Studienaufenthalte

Studierende mit Behinderungen können für Studien- oder Praktikumsaufenthalte, die sie im Rahmen von ERASMUS+ durchführen, Zusatzfördermittel für ungedeckte beeinträchtigungsbedingte Mehrkosten beantragen. Die Mittel werden direkt bei der Heimathochschule beantragt. Informationen und Anträge gibt es bei den ERASMUS-Koordinatoren im Akademischen Auslandsamt der eigenen Hochschule.

Mehrkosten

Beeinträchtigungsbedingte Mehrkosten können beispielsweise entstehen für

  • die An- und Abreise,
  • eine barrierefreie Unterkunft,
  • eine zusätzliche Unterkunft für eine notwendige Assistenz,
  • personelle Hilfen am auswärtigen Hochschulort oder
  • ungedeckte medizinische Betreuungsleistungen.

Beantragung

Antragsberechtigt sind Studierende, die eine Behinderung mit einem amtlich festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 20 oder eine chronische Erkrankung haben (fachärztliches Gutachten o.Ä. als Nachweis). Auf Antrag erhalten Studierende entweder eine pauschale Zuschussförderung in Höhe von 250 EURO oder – wenn das nicht reicht – einen Zuschuss auf Basis der realen Mehraufwendungen (in der Regel maximal 15.000 Euro pro Semester bzw. 30.000 Euro pro Studienjahr).

Pauschaler Zuschuss: Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Studierende müssen ihre Heimathochschule schriftlich oder mündlich über Ihren Mehrbedarf informieren. Pauschal geförderte Studierende brauchen keine Einzelnachweise zum Einsatz der Zusatzfördermittel zu erbringen.

Realkostenantrag: Die Antragssumme wird nach individuellen Bedürfnissen berechnet und zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate ausgezahlt. Es werden nur Mehrkosten berücksichtigt, die

  • nicht von nationalen Stellen (Integrationsämtern, Krankenkassen, Landschaftsverbänden, Sozialämtern, Studierendenwerken) übernommen werden.
  • durch den Auslandsaufenthalt entstehen. Hierzu zählen z. B. Flugkosten und Kosten für die Unterkunft von mitreisenden Assistenten oder für eine barrierefreie Unterkunft.

Die Zusatzmittel werden anhand der entstehenden realen Mehrkosten berechnet und durch entsprechende Anlagen (Internetrecherche, Schriftverkehr mit nationalen Stellen etc.) nachgewiesen. Da die Differenz zwischen den Kosten im In- und Ausland nachgewiesen werden müssen, sollte für die Antragstellung ausreichend Zeit eingeplant werden.

Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Ihrer Ausreise durch Ihre Heimathochschule bei der NA DAAD eingereicht werden.

Zusatzfördermittel für vorbereitende Reisen

Auch für vorbereitende Reisen eines Erasmus+ Auslandsaufenthalts zu Studien- oder Praktikumszwecken können Mittel beantragt werden. Damit können Studierende mit amtlich anerkannter Schwerbehinderung die individuell wichtigen Bedingungen vor Ort erkunden (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.). Darüber hinaus kann maximal eine Begleitperson als Assistenz auf der Reise mit einer Pauschale gefördert werden. Anträge dafür können laufend bei der Nationalen Agentur des DAAD gestellt werden. Für einen reibungslosen Ablauf wird eine frühzeitige Antragstellung empfohlen.

Informationen zu Sonderfördermitteln für vorbereitende Reisen

Austauschprogramme des DAAD

Studierende mit Beeinträchtigungen können sich für alle Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) bewerben. Er ist der wichtigste Stipendiengeber für Auslandsaufenthalte. Der DAAD bietet keine Sonderprogramme für behinderte oder chronisch kranke Studierende oder Wissenschaftler an. Sie können sich aber im Rahmen aller DAAD-Programme um eine Förderung bewerben. Die Beurteilung einer Bewerbung erfolgt durch eine Auswahlkommission, die aus fachlicher Sicht über die Aufnahme in die DAAD-Förderung entscheidet. Eines der wichtigsten Auswahlkriterien ist die überzeugende akademische Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.

Sonderförderung für Studierende mit Behinderungen

Um die Auslandsmobilität von deutschen DAAD-Stipendiat*innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit zu erleichtern, übernimmt der DAAD auf Antrag die auslandsbedingten und durch eine Behinderung oder chronische Erkrankung begründeten Mehrkosten bis zu einer Obergrenze von in der Regel 10.000 Euro. Aber nur wenn diese Kosten nicht nach vorhergehender Prüfung von anderen Trägern oder der Krankenversicherung übernommen werden.

Auslandsförderung der Begabtenförderungswerke

Neben dem DAAD vergeben eine Reihe anderer Stiftungen, darunter auch die Begabtenförderungswerke, Stipendien für Studienaufenthalte im Ausland.

Diskriminierungsschutz beeinträchtigter Studierender

Die Begabtenförderungswerke müssen bei der Auswahl der Stipendiat*innen gemäß der Nebenbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die Belange behinderter und chronisch kranker Bewerber und Bewerberinnen besonders berücksichtigen.

Stipendien ausländischer Hochschulen

Manche ausländischen Hochschulen – insbesondere aus dem angelsächsischen Raum – bieten selbst (Teil-)Stipendien für Studierende (auch) aus dem Ausland an. Diese Möglichkeiten müssen vor Ort erfragt werden.

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS)

Tel.: +49 30 297727-64

Nachteilsausgleiche bei der Begabtenförderung

Stipendiengeber, die öffentliche Mittel verwalten, sind besonders verpflichtet, die Belange behinderter und chronisch kranker Bewerber*innen zu berücksichtigen.

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Eingliederungshilfe für ein Auslandssemester

Die Eingliederungshilfeträger entscheiden im Einzelfall, ob die Hochschulhilfen für einen Studienaufenthalt ins Ausland mitgenommen werden dürfen.

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Studienstipendien jenseits der Begabtenförderung - Recherchetipps

Nur wenige Stiftungen fördern speziell beeinträchtigte Studierende. Auf der Suche nach Stipendien für benachteiligte und/oder bedürftige Studierende können Recherchedatenbanken nützlich sein. Hier finden Studierende auch Stipendien mit thematischem oder regionalem Bezug.

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Allgemeiner Lebensunterhalt im Ausland

Bei einem Auslandsstudium oder -praktikum sind die Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhalts und die Finanzierung des beeinträchtigungsbedingten Mehrbedarfs (Eingliederungshilfe) getrennt zu organisieren.

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Krankenversicherung für Studienaufenthalte im Ausland

Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten, die einen Pflegebedarf haben, müssen neben dem Studium die Organisation von Pflege und Assistenz für den Alltagsbereich bewältigen. Abhängig davon, wie selbständig die Studierenden in diesem Bereich agieren wollen, unterscheidet sich die Art, in der Studierende ihre Hilfen organisieren.

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