Was wurde beschlossen?
Anhebung der BAföG-(Eltern)Einkommensfreibeträge
um 20,75 %
Hinweis: Die Elternfreibeträge sind je nach Familienkonstellation unterschiedlich. Nutzen Sie daher BAföG-Rechner, z. B. den des Studentenwerks Göttingen: www.studentenwerk-goettingen.de/studienfinanzierung/bafoeg-rechner-2022
Anhebung der BAföG-Vermögensfreibeträge
Vermögensfreibeträge
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gemäß § 29 BAföG
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für Studierende selbst
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bis zum Alter von 29 Jahren: 15.000 €
ab 30 Jahre: 45.000 €
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für Ehegatten/Lebenspartner/innen
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2.300 €
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je Kind
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2.300 €
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Anhebung der BAföG-Bedarfssätze
- Grundbedarf von 427 € auf 452 €
- Unterkunftsbedarf für Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, von 325 € (um 11 %) auf 360 €
- Unterkunftsbedarf für Studierende, die bei ihren Eltern wohnen, von 56 € auf 59 €
- Krankenversicherungszuschlag von 84 € auf 94 € und ab 30 Jahre von 155 € auf 167 €
- Pflegeversicherungszuschlag von 25 € auf 28 € und ab 30 Jahren von 34 € auf 38 €
Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Studium
Anhebung des BAföG-Kinderbetreuungszuschlags (für ausbildungsbezogene Kinderbetreuung außerhalb regulärer Kita-Öffnungszeiten) von monatlich 150 € auf 160 €
Anhebung der BAföG-Altersgrenze
Studierende, die bei Studienbeginn unter 45 Jahre alt sind, können seit dem Wintersemester 2022/2023 BAföG erhalten. Bisher lag die Altergrenze für Bachelor-Studiengänge bei unter 30 Jahren und bei Master-Studiengängen bei unter 35 Jahren. Eine Überschreitung der Altersgrenze ist weiterhin möglich, z.B. wegen Kindererziehung/-pflege.
Moderatere Rückzahlungsmodalitäten für Altschuldner/innen
Wer die Frist 29.2.2020 verpasst hat, erhält vom Bundesverwaltungsamt „von Amts wegen“ (= automatisch) die günstigeren Rückzahlungsbedingungen.
Weitere Verbesserungen
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Bei der BAföG-Antragstellung entfällt das Schriftformerfordernis (z.B. bei digitaler Antragstellung auf dem Portal www.bafoeg-digital.de)
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Künftig sollen auch einjährige Studiengänge gefördert werden, die komplett im Ausland stattfinden, z. B. Master-Studiengänge auch in Nicht-EU-Staaten.
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Bei künftigen gravierenden Krisensituationen, in denen der Hochschulbetrieb überregional erheblich eingeschränkt ist, soll die Bundesregierung per Verordnung die BAföG-Förderungshöchstdauer angemessen verlängern können. Bei der Corona-Pandemie hatte dies jedes Bundesland eigenständig geregelt.
Wie hoch ist die aktuelle BAföG-Förderung?
Es gibt gestaffelte Bedarfssätze, die abhängig sind von:
- den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung und
- der Wohnform der Studierenden
Versicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung
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Alter
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in Deutschland bzw. innerhalb der EU
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auswärts wohnend
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bei den Eltern wohnend
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ohne eigene Versicherungsbeiträge, weil familienversichert
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bis 24 Jahre (Verlängerung bei freiwilligen Diensten vor Studienbeginn)
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812 €
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511 €
(Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können den BAföG-Wohnbedarf durch Leistungen gemäß SGB II aufstocken)
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mit eigenen Versicherungsbeiträgen
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bis 29 Jahre
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934 €
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633 €
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eigene freiwillige gesetzliche Versicherung
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ab 30 Jahre
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1.018 €
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717 €
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Studierende mit Kind: plus 160 € im Monat pauschaler Kinderbetreuungszuschlag für die Kinderbetreuung außerhalb der Kita-Öffnungszeiten
Übrigens: Die BAföG-Erhöhungen wirken sich unmittelbar auf die Förderung der beruflichen Bildung aus, nämlich auf das Aufstiegs-BAföG und die Berufsausbildungsbeihilfe.