Hochschulpolitik

Länder beabsichtigen Verlängerung der Regelstudienzeit auch für das Wintersemester 2021/22

Die Regelstudienzeit soll für Studierende, die zwischen Sommersemester 2020 und Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben waren, verlängert werden. Das hat auch Auswrikungen auf die BAföG-Berechtigung. Statt die betreffenden Corona-Semester nicht auf die Regelstudienzeit anzurechnen, wollen alle 16 Bundesländer aus Gründen der Rechtssicherheit die Regelstudienzeit um ein Semester verlängern.

Hier unsere Übersicht mit Online-Quellen:

  Die Grafik zeigt eine Tabelle, in der die Bundesländer aufgeführt werden, die die Verlängerung der Regelstudienzeit auch für das Wintersemester 2021/22 beschloosen haben.

14.02.2022