Die Wahl der Krankenversicherung - privat oder gesetzlich - muss am Anfang des Studiums entschieden werden. Auch wenn Studierende bestimmte Alters- oder Semestergrenzen erreichen, müssen sie zeitnah dafür sorgen, dass ihr Versicherungsschutz weiter gesichert bleibt. Insbesondere Studienbewerber/innen und Studierende mit Beeinträchtigungen sollten die Regeln kennen.
Wichtig: Für Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Das heißt, nur mit diesem Nachweis können sie sich für ihr Studium einschreiben. Die Versicherungsbescheinigung muss bei der Immatrikulation vorliegen. Das gilt auch für Studierende aus dem Ausland. Die Versicherungspflicht gilt automatisch auch für die soziale Pflegeversicherung (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 SGB XI)
Alternative 1: Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung
Studierende haben die Möglichkeit, als Familienmitglied, studentisches Mitglied oder freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert zu sein. Nachteilsausgleiche berücksichtigen Belange von behinderten und chronisch kranken Studierenden.
Gesetzliche Krankenversicherung - Nachteilsausgleiche
Alternative 2: Private Kranken- und Pflegeversicherung
Studierende können sich in den ersten drei Monaten des Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten einer privaten Krankenversicherung (PKV) befreien lassen. Dieser Schritt sollte gerade von behinderten und chronisch kranken Studierenden gut überlegt sein.
Private Krankenversicherung: Alternative für beeinträchtigte Studierende?
Extra: Auslandsstudium
Wer regelmäßig auf Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung angewiesen ist, sollte bei der Planung eines Studienaufenthalts im Ausland frühzeitig Kontakt zu seiner Krankenkasse aufnehmen und sich über mögliche Leistungen der Krankenversicherung für Studierende im Ausland informieren.
Krankenversicherung im Ausland
Sicherung von Pflege und Assistenz bei Auslandsstudienaufenthalten
Information und Beratung
Informationen gibt es bei den Sozialberatungsstellen der örtlichen Studentenwerke, den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Krankenversicherungen. Bei schwierigen Fragen kann man sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland wenden.