Hochschulpolitik

Bundesförderung auch für die Studentenwerke!

 

Die 74. ordentliche Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW) 

 
  • begrüßt ausdrücklich, dass die sich konstituierende neue Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD in der kommenden Legislaturperiode den Hochschulen Mittel für deren Grundfinanzierung bereitstellen will.
  • fordert mit Nachdruck, dass die künftige Bundesregierung zugleich Mittel für die Grundfinanzierung der Studentenwerke bereitstellt, in Analogie zur Finanzierungszusage gegenüber den Hochschulen.

Begründung:

 
Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD steht auf Seite 27:
„Verbesserung der Grundfinanzierung der Hochschulen
Die Hochschulen stehen im Zentrum des Wissenschaftssystems. Ihnen verlässliche Per-spektiven und Planungssicherheit zu geben, muss im Zentrum der Wissenschaftspolitik der nächsten Jahre stehen. Wir werden in den nächsten vier Jahren seitens des Bundes den Hochschulen mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung stellen.“
 
Die 58 Studentenwerke in Deutschland stehen genauso wie die Hochschulen im Zentrum des Wissenschaftssystems. Angesichts der seit Jahrzehnten rückläufigen Zuschüsse der Bundesländer benötigen sie in hohem Maße auch verlässliche Perspektiven und Planungs-sicherheit. Der Bund muss in den nächsten vier Jahren den Studentenwerken Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung stellen.
 
Eine Bundesregierung, die sich verpflichtet, das deutsche Wissenschaftssystem zu fördern, muss alle Akteure innerhalb dieses Wissenschaftssystems fördern. 
 
 
74. ordentliche Mitgliederversammlung
des Deutschen Studentenwerks (DSW)
am 3./4.12.2013

 

04.12.2013