Zudem gilt es, eine barrierefreie Kommunikation und den barrierefreien Zugang zu Informationen zu gewährleistet.
Barrierefreie Lehre
Individuelle Belange von gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden in Lehrveranstaltungen sollten von Lehrenden und Mitstudierenden angemessen berücksichtigt werden. Einige Studierende sind zur Kompensation gesundheitlicher Beeinträchtigungen im Studium angewiesen auf technische Hilfen und Assistenzen.
Barrierefreie Lehre
Barrierefreie Hochschulgebäude und Ausstattung
Insbesondere bewegungs- und sehbeeinträchtigte Studierende sind darauf angewiesen, dass Hochschulgebäude ohne fremde Hilfe erreichbar, stufenlos zugänglich und für alle nutzbar sind. Besondere Anforderungen an die Unterrichtsräume können auch hörbeeinträchtigte oder chronisch kranke Studierende haben.
Bauliche Barrierefreiheit & Ausstattung
Barrierefreie Kommunikation und Information
Das Studium lebt davon, dass Informationen aufgenommen, mit anderen diskutiert und weiterverarbeitet werden. Ob im realen oder virtuellen Raum: Der Zugang zu Informationen und die Kommunikation mit den Dozent/innen, den Mitstudierenden und der Hochschulverwaltung sollten möglichst reibungslos funktionieren. Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind dabei auf besondere Standards angewiesen.
Barrierefreie Kommunikation & Information
Rechtliche Grundlagen
Hochschulrahmengesetz, Landeshochschulgesetze, die UN-Behindertenrechtskonvention, aber auch Selbstverpflichtungen wie die HRK-Empfehlung "Eine Hochschule für Alle" geben den Rahmen für eine inklusive Hochschulbildung vor.
"Eine Hochschule für Alle"