Antrag auf Eingliederungshilfe für das Studium: Nachweise

Für den Erstantrag müssen Studierende eine Reihe von Nachweisen einreichen, damit ein Antrag auf Eingliederungshilfe bearbeitet wird.

Erstantrag

Studierende brauchen für den Erstantrag, der möglichst noch vor Studienbeginn eingereicht werden sollte:

  • Nachweis der Behinderung und der Teilhabeeinschränkungen im Studium, beispielsweise durch ein fachärztliches Gutachten und/oder durch den Feststellungsbescheid der Behinderung des Versorgungsamtes oder durch andere Nachweise, die für die Feststellung der Anspruchsvoraussetzung erforderlich sein können

  • Immatrikulationsbescheinigung (hilfsweise: Zulassungsbescheid) der Hochschule

  • Studienverlaufsplan

  • Auflistung und ausführliche Begründung der beantragten Leistungen (Art und Umfang); Unterstützung gibt es bei den Beauftragten und den Berater/innen für behinderte Studierende der Hochschulen und Studentenwerke; Erfahrungswerte aus der Schule können nützlich sein.

  • Je nach Besonderheit des Einzelfalls: Ergänzende Stellungnahme der Behindertenbeauftragten der Hochschule oder anderer kompetenter Stellen zu Art, Umfang und Dauer der erforderlichen behinderungsbedingten Studienunterstützung

  • Je nach Besonderheit des Einzelfalls: Stellungnahme der Behindertenbeauftragten der Hochschule oder anderer kompetenter Stellen zur personellen und sachlichen Ausstattung der Hochschule

  • Je nach Besonderheit des Einzelfalls: ergänzende fachliche Nachweise, die die Erforderlichkeit oder Nützlichkeit beantragter Hilfen im Einzelfall belegen (Herstellerhinweise, fachärztliche Stellungnahme)

Als Gutachter*in für die Stellungnahmen der Hochschulen kommt in Frage, wer über qualifizierte Kenntnisse der hochschulspezifischen Bedingungen sowie einschlägige Beratungspraxis verfügt. Das sind insbesondere die Beauftragten und Berater*innen für die Belange von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten der Hochschule oder des örtlichen Studenten-/Studierendenwerks sowie Berater*innen der Sozial-, Studien- oder Behindertenberatung.

Weiterbewilligung

Für die Weiterbewilligung müssen Studierende neben der Immatrikulationsbescheinigung Leistungsnachweise über den Fortgang des Studiums einreichen. Der Nachweis eines kontinuierlichen Studiums ist wichtige Voraussetzung dafür, dass die Unterstützungen der Eingliederungshilfe kontinuierlich und ggf. auch nach Überschreitung der Regelstudienzeit weiterfinanziert werden. Der Studienplan muss unter Umständen angepasst werden.