CDU/CSU:
CDU und CSU haben auf eine zunehmend heterogene Studentenschaft reagiert: Bereits im Jahr 2010 riefen Bund und Länder den Qualitätspakt Lehre ins Leben, der die Hochschulen bei der besseren Betreuung ihrer Studentinnen und Studenten fördert. Deutschlandweit erhalten 156 Hochschulen zwischen 2016 und 2020 insgesamt 820 Millionen Euro Fördermittel zur Verbesserung von Studienbedingungen und Lehrqualität. Gemäß den Hochschulgesetzen der Länder sind jedoch zuerst die Hochschulen zur Fürsorge gegenüber ihrer heterogenen Studentenschaft verpflichtet. Dabei ist das BAföG ein wichtiges Instrument, um allen Studierenden – unabhängig von der Finanzkraft der Elternhäuser – ein Studium zu ermöglichen.
Gleichwohl zeigen immer noch zu hohe Abbruchquoten, dass Teilzeitstudierende, Studierende ohne Abitur, Studierende mit Kindern, mit Migrationshintergrund, Behinderte oder ausländische Studierende spezifische Hilfestellungen benötigen. Neben Betreuungsangeboten für Familien haben sich vor allem Unterstützungsformate in der Studieneingangsphase bewährt. Im Einzelnen handelt es sich um die Beratung und Betreuung der Studienanfänger sowie fachliche und methodische Vor- und Brückenkurse.
SPD:
Damit Leistung und nicht der Geldbeutel der Eltern zählt, brauchen wir gleiche Bildungschancen für alle. Dafür müssen finanzielle Hürden abgebaut und jungen Menschen und ihre Eltern von Bildungskosten entlastet werden. Deshalb werden wir Bildung gebührenfrei machen - von der Kita über die Berufsausbildung und das Erststudium bis hin zum Master und zur Meisterfortbildung. Dort, wo es sie noch gibt, wollen wir Gebühren abschaffen. Unser Ziel ist es, der sozialen Öffnung der Hochschulen zum Durchbruch zu verhelfen.
Deshalb werden wir die Durchlässigkeit erhöhen und dafür sorgen, dass sich erfolgreiche Studienangebote für Studierende ohne Abitur für die Hochschulen auch rechnen. Zudem wollen wir das Aufstiegsstipendium für Berufsbildungsabsolventen verdoppeln und Duale Studiengänge entschieden ausbauen. Inklusive Angebote werden wir stärken.
Wir wollen gerade auch den Anteil von Studierenden mit Einwanderungshintergrund an Universitäten und Fachhochschulen weiter steigern. Dafür setzen wir auf ein starkes BAföG.
Wir wollen aber auch darüber hinaus sichere Zukunftsperspektiven für ausländische Studierende in Deutschland schaffen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass alle, die hier erfolgreich ein Studium abgeschlossen haben, schneller einen dauerhaften Aufenthaltstitel erhalten.
Bündnis 90/ Die Grünen:
Damit in Deutschland die soziale Chancengerechtigkeit in der Bildung endlich steigt, setzen wir auf mehr Ganztagsangebote mit mehr individueller Förderung. Beruflich qualifizierte Studierende brauchen gezielte Begleitangebote. Dafür gibt es Mittel im Hochschulpakt und so können Erfahrungen des Qualitätspakts Lehre direkt umgesetzt werden. Studienbegleitend müssen Sprachbildungsangebote in den Fachsprachen ausgebaut werden. Die Reformen im SGB XII müssen überprüft und ggf. ergänzt werden.
Die Linke:
DIE LINKE tritt dafür ein, dass das in Artikel 12 des Grundgesetzes festgelegte und durch das Verfassungsgerichtsurteil vom 08.
Februar 1977 noch einmal verdeutlichte Recht auf frei Wahl von Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte endlich umgesetzt wird. Daher akzeptieren wir nicht, dass der Zugang zu einem Studium von Einkommen, Vermögen oder Bildungsstand der Eltern abhängen, wie es in Deutschland der Fall ist. Gleiches gilt für Migrationshintergrund, Beeinträchtigungen sowie Aufenthaltstitel.
Um dies umzusetzen fordert DIE LINKE,
- das Bund, Länder und Hochschulen Kapazitäten entsprechend der Nachfrage nach Studienplätzen zur Verfügung stellen, um Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen aufgrund von fehlenden Kapazitäten überflüssig zu machen. Die Finanzierung dieser soll von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden (siehe Frage 2).
- das jedem berechtigten Studienbewerber und jeder berechtigten Studienbewerberin gesetzlich garantiert wird, nach der Bewerbung binnen zweier Jahre einen Studienplatz im Fach seiner oder ihrer Wahl zu erhalten.
- das soziale Härten bei der Vergabe von Studienplätzen insbesondere in Bezug auf den Hochschulstandort vermieden werden müssen.
- das jedem / jeder Student*in mit abgeschlossenem grundständigem Studiengang das gesetzliche Recht auf einen nahtlosen Übergang in den konsekutiven Studiengang an derselben Hochschule einzuräumen ist.
- das die Aufnahme eines grundständigen Studiums nur an ein bestandenes Fachabitur, eine allgemeine Hochschulreife, eine abgeschlossene berufliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder einen vergleichbaren Abschluss zu knüpfen ist. Darüber hinaus sollen alle weiteren Zugangsvoraussetzungen entfallen. Notwendige Sprachkenntnisse und erforderliche Praxiserfahrung müssen im Rahmen des Studiums gesammelt werden können.
- das für konsekutive und nicht konsekutive Masterstudiengänge alle Zugangsvoraussetzungen über einen fachlich passenden grundständigen Studienabschluss hinaus entfallen.
- das, für den Fall, dass aufgrund von fehlenden Kapazitäten nicht alle Studienbewerberinnen oder Studienbewerber bei der Studienplatzvergabe in einem Studiengang berücksichtigt werden können, Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereits in vorangegangenen Semestern für den gleichen Studienplatz beworben hatten, prioritär behandelt werden. Die übrigen Kapazitäten werden per Losverfahren unter den Erstbewerberinnen und -bewerbern verteilt. Zensuren dürfen bei der Vergabe keine Rolle spielen.
- Alle Hochschulen zu verpflichten, sich an dem Dialogorientierten Serviceverfahren zu beteiligen und ihr Studienangebot dort vollständig einzuspeisen. Die Stiftung Hochschulstart soll in eine gemeinsame Behörde von Bund und Ländern überführt werden.
Diese Maßnahmen müssen mit einer BAföG-Reform (siehe Frage 4) sowie einer Wohnungsoffensive für Studierende (siehe Frage 3) flankiert werden, damit neben nicht-monetären ebenso monetäre Zulassungsbeschränkungen abgeschafft werden können.