CDU/CSU:
Begabung und Fleiß müssen über den Bildungserfolg entscheiden, nicht die Herkunft. Jeder junge Mensch soll unabhängig vom Einkommen der Eltern ein Hochschulstudium aufnehmen können. Dafür steht das BAföG. Wir werden das BAföG weiterhin an die Preis- und Einkommensentwicklungen anpassen, den Erfolgsbonus erhöhen und die Sozialleistung noch familienfreundlicher gestalten. Außerdem werden wir das Deutschlandstipendium und die Begabtenförderung weiter ausbauen.
SPD:
Das BAföG ist eine Erfolgsgeschichte, an der die SPD ganz entscheidend mitgeschrieben hat. Neben der Gebührenfreiheit ist es das wichtigste Instrument, um Chancengleichheit in der Bildung zu sichern. Die SPD ist und bleibt die BAföG Partei. Wir werden die Leistungen des BAföG verbessern, die Förderung stärker auf neue Lebenslagen ausrichten und es an vielfältigere Bildungsbiografien anpassen.
Das Schüler-BAföG in den allgemeinbildenden Schulen und in den nicht-dualen Ausbildungen wollen wir ausbauen. Das Studierenden-BAföG soll durch höhere Einkommensgrenzen weiter geöffnet und modernisiert werden. So tragen wir Sorge dafür, dass mehr junge Menschen von einer Förderung profitieren. Gleichzeitig wollen wir soziales und politisches Engagement stärker berücksichtigen.
Die Altersgrenzen werden wir aufheben und flexiblere Förderansprüche über den gesamten Lebensverlauf schaffen - zum Beispiel für Teilzeitstudien und Weiterbildungs-Master. Wir werden die Aus- und Weiterbildungsfinanzierung deshalb unter ein gemeinsames Dach „BAföG-Plus" stellen.
Bündnis 90/ Die Grünen:
Das BAföG ist 2017 weniger wert als 2010. Darum wollen wir noch vor der Bundestagswahl Verbesserungen erreichen, damit das BAföG auch in Zukunft attraktiv bleibt: Den Förderbetrag wollen wir um 6 Prozent anheben, die Freibetragsgrenzen um 3 Prozent, damit überhaupt wieder mehr junge Menschen BAföG bekommen können. Außerdem wollen wir die Förderung für die vielfältigen Lebensrealitäten und Bildungswege öffnen. Mittelfristig wollen wir dann den Ausbau zum Zwei-Säulen-Modell (oben 1.).
Die Linke:
Das BAföG erfüllt bereits seit vielen Jahren nur noch begrenzt den Zweck, für den es geschaffen wurde. Die Steigerungen der BAföG-Fördersätze haben über die Jahre nicht mit der Preissteigerung mitgehalten. Die Mehrheit der Studierenden geht neben dem Studium arbeiten um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, und das in der Regel während der Vorlesungszeit.
Eine Ausweitung des BAföG ist die entscheidende Voraussetzung dafür, dass sich junge Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft für einen ihren Interessen entsprechenden Beruf entscheiden und eine qualifizierte Ausbildung abschließen können.
Dazu müssen die Bedarfssätze den tatsächlichen Bedarf für Lebensunterhalt und Ausbildung der Auszubildenden berücksichtigen. Sie müssen sofort um zehn Prozent angehoben werden. Darüber hinaus muss ein Mechanismus verankert werden, um die Entwicklung der Lebenshaltungs- und Ausbildungskosten mindestens auszugleichen.
Der letzte Erhöhung des BAföG im September 2016 gingen sechs Jahre ohne Anpassung voraus. Die große Koalition hat es nach der vollständigen Übernahme der BAföG-Ausgaben durch den Bund Anfang 2015 verpasst, eine schnelle Anpassung vorzunehmen. Stattdessen wurde diese ins Wintersemester 2016 aufgeschoben.
Eine reine Erhöhung des BAföG ist jedoch nicht ausreichend, um die in Deutschland besonders stark ausgeprägte Abhängigkeit des individuellen Bildungserfolgs vom Einkommen und Vermögen des Elternhauses aufzulösen. Das BAföG muss zukünftig ohne Darlehensanteil grundsätzlich als Vollzuschuss ausgezahlt werden, damit sich Studierende nicht für ihr Studium verschulden müssen.
Außerdem muss der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet werden: Schülerinnen und Schüler an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in der Oberstufe die noch bei ihren Eltern wohnen sollen eine BAföG-Förderung erhalten können, die Höchstaltersgrenze von 30 bzw. 35 Lebensjahren soll gestrichen, Beschränkungen für die Förderung eines Masterstudiums aufgehoben, Fördermöglichkeiten für Schülerinnen, Schüler und Studierende in Teilzeit geschaffen und die Einkommensfreibeträge um zehn Prozent angehoben werden. Die Förderhöchstdauer soll sich nicht mehr nach administrativ festgesetzten Regelstudienzeiten bemessen, sondern fachspezifisch nach der tatsächlichen durchschnittlichen Studiendauer.
Für Studierende mit Behinderungen muss auch über den ersten berufsqualifizierenden Abschluss hinaus eine bedarfsgerechte Assistenz beim Besuch der Hochschule (Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII) als Nachteilsausgleich einkommens- und vermögensunabhängig gewährt werden. Ebenso muss Geflüchteten schneller als bisher Zugang zum BAföG gewährt werden. Das BAföG muss für alle Volljährigen, die sich in Ausbildung befinden, bei jeweils individuellem Bedarf, mittelfristig zu einer elternunabhängigen Förderung ausgebaut werden, ohne neue soziale Benachteiligungen entstehen zu lassen.
Eine entsprechende Reform des BAföG muss so ausgestaltet sein, dass sozial schlechter gestellte Haushalte entlastet werden und finanzstarke Haushalte etwa über höhere Einkommens-, Vermögens- und Erbschaftssteuern einen stärkeren Beitrag zur Ausbildung junger Menschen leisten.