Hochschulpolitik

Acht DSW-Fragen an die fünf Parteien im aktuellen Bundestag - Frage 3

CDU/CSU:

Das Deutsche Studentenwerk thematisiert mit dieser Frage wichtige studentische Belange. Doch obwohl die Länder für die Hochschulen zuständig sind, erfüllen sie ihre Pflichten oft nicht. Dabei hätten sie den Spielraum dazu: zum einen hat der Bund die Länder um Milliardenbeträge entlastet, zum anderen profitieren die Länder von sprudelnden Steuereinnahmen. Konkret schafft der Bund neue Studienplätze, er hat das BAföG komplett übernommen, er engagiert sich für eine bessere Lehre, fördert mit 120 Millionen Euro Wohnprojekte für Studierende und Auszubildende und investiert künftig sogar in Schulsanierungen. Umso mehr müssen sich die Länder nun um die Belange der Studierenden an ihren Hochschulen kümmern. Bayern ist ein gutes Beispiel. Es kommt seiner Verpflichtung nach und fördert den Wohnraumausbau für Studenten, wie es auch das Deutsche Studentenwerk mehrmals bestätigte.

 

SPD:

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Studierendenwerken, die sozialen Infrastrukturen an den Hochschulen zu stärken. Dazu wollen wir den Ausbau von Beratung, Betreuung - auch und gerade zur Kinderbetreuung - sowie Mensen fördern. Insbesondere werden wir ein Sanierungs- und Neubauprogramm für studentisches Wohnen starten. Wir wollen es schaffen, jeder zehnten Studierenden, jedem zehnten Studierenden ein Angebot machen zu können. Hohe Mietpreise dürfen nicht vom Studium abhalten.

 

Bündnis 90/ Die Grünen:

Wir wollen mit 10 Mrd. € aus Bundesmitteln bis 2020 Bauten und Ausstattung an den Hochschulen wieder auf die Höhe der Zeit bringen. Es geht um Hörsäle und Bibliotheken, digitale Infrastrukturen und die Studienplatzvergabe, um Aufbau und Betrieb von Forschungsgeräten und um Wohnheimplätze. Mit einer gemeinsamen Initiative sollen Bund und Länder in den nächsten Jahren eine Initialzündung für ein Wissenschaftswunder schaffen.

 

Die Linke:

DIE LINKE weist wie das Deutsche Studentenwerk bereits seit Jahren darauf hin, dass ein Ausbau der Hochschulen mit einem Ausbau der sozialen Infrastruktur einhergehen muss. Der Rückzug des Bundes sowie die unzureichende Ausfinanzierung der Länder haben seit Jahren zu einer Stagnation beim sozialen Wohnungsbau insgesamt sowie bei den Wohnheimplätzen für Studierende geführt. Dies hat in Kombination mit starken Mietpreissteigerungen in den großen Ballungsgebieten zu einer Konkurrenz um den verbliebenen günstigen Wohnraum geführt.

DIE LINKE sieht diese Entwicklung mit großer Sorge und fordert daher von der Bundesregierung, schnellstmöglich eine „Wohnungsoffensive für Studierende“ zu starten. Diese muss nicht nur aus einer Erhöhung der studentischen Einnahmen, z.B. durch ein bedarfsgerechtes BAföG, erfolgen, sondern insbesondere auch durch die bedarfsgerechte Bereitstellung günstigen Wohnraums. DIE LINKE fordert daher die:

  • Einleitung einer Mietrechtsreform mit dem Ziel, günstigen Wohnraum zu schaffen und dadurch die Wohnkosten auch für das Segment „Studentisches Wohnen“ zu dämpfen
  • Einführung eines Mietmoratoriums bei Studentenwohnheimen. Die dadurch entstehenden finanziellen Mehrbelastungen der jeweiligen Träger sollen durch Bund und Länder ausgeglichen werden.
  • Schaffung von mindestens 45.000 zusätzlichen Wohnheimplätzen bis zum Jahr 2018 im Rahmen eines Bund-Länder-Programms
  • Überprüfung des Ausstattungsstandards der öffentlichen Wohnheime und Anpassung mit der Maßgabe, dass jedes Wohnheim in besonderem Maße den Bedürfnissen von Familien und Kindern Rechnung trägt und über eine ausreichende Anzahl an Waschautomaten verfügt sowie die Sicherstellung, dass die Wohnheime barrierefrei ausgebaut werden. Die dadurch entstehenden finanziellen Mehrbelastungen der jeweiligen Träger sollen durch Bund und Länder ausgeglichen werden
  • Sicherstellung im Wege einer BAföG-Novelle, dass der für Wohnzwecke veranschlagte Teil des Förderungssatzes umgehend auf 298 € erhöht wird und fortan jährlich dynamisch an die durchschnittlichen Steigerungswerte der Mietpreise angepasst wird. In den Hochschulstädten, in denen für den für Wohnzwecke veranschlagten Bedarf kein angemessener Wohnraum zur Verfügung steht, müssen die entsprechenden Mehrkosten für Miete und Nebenkosten im Rahmen des BAföGs übernommen werden.
27.06.2017