Rechtsgrundlagen
55 von 58 Studentenwerken sind Anstalten des öffentlichen Rechts. Das Studentenwerk Göttingen ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Die Rechtsgrundlagen über Errichtung, Organisation und Aufgaben dieser Studentenwerke finden sich in der jeweiligen Landesgesetzgebung. Länder uneinheitlich sind Regelungen entweder in den Hochschulgesetzen oder in eigenen Studentenwerksgesetzen getroffen. Die betreffenden Studentenwerks- bzw. Hochschulgesetze der Länder können Sie sich als PDF-Datei herunterladen. Für die Übereinstimmung der vorliegenden Gesetzestexte mit der jeweiligen amtlichen Fassung kann das Deutsche Studentenwerk keine Gewährleistung übernehmen.
Das Studentenwerk im Saarland und das Hochschulwerk Witten/Herdecke haben die Rechtsform des eingetragenen Vereins (e.V.) und arbeiten auf der Grundlage einer Satzung.
