Die 58 Studentenwerke in Deutschland
Die Studentenwerke sind für die soziale, wirtschaftliche, kulturelle und gesundheitliche Förderung der Studierenden zuständig. Die Studentenwerke betreuen insgesamt rund 300 Hochschulen an circa 180 Hochschulorten. Kennzeichnend ist also die hochschulübergreifende, zum Teil auch regionale Zuständigkeit. Das bedeutet einen hohen wirtschaftlichen Wirkungsgrad und eine flächendeckende Versorgung.
Die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts dokumentiert zum einen die Mitverantwortung des Staates für die Aufgabenerfüllung. Zum anderen ermöglicht sie aber auch den für wirtschaftliches Handeln notwendigen Spielraum.
Bei der Aufgabenerfüllung haben die Studentenwerke das gesamte soziale Umfeld der Studierenden im Blick.
Hieraus ergibt sich ein breites Leistungsangebot, vor allem in den Bereichen Verpflegung, Wohnen, Studienfinanzierung, Beratungs- und Vermittlungsdienste sowie Kultur.
Das Leistungsangebot richtet sich an einen heterogenen Kreis von Studierenden und berücksichtigt hierbei vor allem auch Studierende mit besonderen Erschwernissen, z. B. chronisch Kranke, Behinderte, ausländische Studierende oder Studierende mit Kindern.
Die Studentenwerke sind Dienstleistungsunternehmen mit gesellschaftlichem Auftrag.
Sie arbeiten nach modernen kaufmännischen Prinzipien. Hierzu gehören konsequente Markt- und Kundenorientierung, Personalqualifikation und -entwicklung sowie Qualitätssicherung.
Sie sind aber auch Non-profit Unternehmen. Sie erfüllen also nicht nur primär wirtschaftliche Aufgaben, sondern tragen mit ihren Beratungs- und Betreuungsangeboten dazu bei, dass Studieren gelingt.
