Servicenavigation:
English Version | Volltextsuche | Impressum
...damit Studieren gelingt!
Hauptmenü:

Krankenversicherung für ausländische Studierende

Jeder, der in Deutschland studiert, muss krankenversichert sein. Ohne Nachweis einer Krankenversicherung wird man nicht immatrikuliert. Man kann sich bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen haben oft günstigere Tarife für Studierende (zurzeit ca. 50.- Euro pro Monat) als die privaten Krankenkassen.

Je nach Aufenthaltszweck und Alter der/des Studierenden gelten unterschiedliche Bedingungen:

Krankenversicherung für Studierende aus den EU/EWR-Staaten und der Schweiz bis zum 30. Geburtstag oder bis zum 14. Fachsemester

Krankenversicherung für Studierende aus allen anderen Staaten bis zum 30. Geburtstag oder bis zum 14. Fachsemester


Krankenversicherung für alle Studierenden, die 30 Jahre oder älter sind oder das 14. Fachsemester beendet haben

Krankenversicherung für Teilnehmer/innen an einem studienvorbereitenden Sprachkurs

Krankenversicherung für Doktoranden/innen

Unfallversicherung/Haftpflichtversicherung für alle ausländischen Studierenden

Zu allen Fragen über eine Krankenversicherung berät Sie die Sozialberatung Ihres Studentenwerks oder das Akademische Auslandsamt/International Office Ihrer Hochschule.

 

Krankenversicherung für Studierende aus den EU/EWR-Staaten und der Schweiz bis zum 30. Geburtstag oder bis zum 14. Fachsemster

Studierende aus den EU/EWR-Staaten und der Schweiz, die im Herkunftsland bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können sich ihre Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland anerkennen lassen. Dazu benötigen sie die European Health Insurance Card (EHIC) der Krankenkasse des Herkunftslandes.

Studierende aus den EU/EWR-Staaten und der Schweiz, die im Herkunftsland bei einer privaten Krankenkasse versichert sind, müssen bei der Immatrikulation in Deutschland eine Bestätigung dieser Krankenkasse vorlegen.
Im Falle einer privaten Krankenversicherung müssen alle ärztlichen Leistungen und Medikamente in Deutschland im Voraus selbst bezahlt und anschließend mit der Krankenkasse im Herkunftsland abgerechnet werden.

Achtung: Studienbewerber, die in Deutschland privat versichert aber noch nicht 30 Jahre alt sind, benötigen zur Immatrikulation häufig eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung ist innerhalb eines Studienaufenthalts in Deutschland irreversibel. Das bedeutet, dass man danach nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen wird.

Studierende aus den EU/EWR-Staaten und der Schweiz, die im Herkunftsland nicht krankenversichert sind, müssen sich in Deutschland krankenversichern. Bis zum 30. Geburtstag bzw. bis zum Ende des 14. Fachsemsters ist dies bei einer gesetzlichen oder bei einer privaten Krankenkasse möglich. Ab dem 30. Geburtstag kann man sich nur noch bei einer privaten Krankenkasse versichern.


Krankenversicherung für Studierende aus allen anderen Staaten bis zum 30. Geburtstag oder bis zum 14. Fachsemster

Studierende, die nicht aus EU/EWR-Staaten oder der Schweiz kommen, müssen sich in Deutschland krankenversichern. Bis zum 30. Geburtstag bzw. bis zum Ende des 14. Fachsemesters ist dies bei einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenkasse möglich. Ab dem 30. Geburtstag kann man sich nur noch bei einer privaten Krankenkasse versichern.

Achtung: Studienbewerber, die in Deutschland privat versichert aber noch nicht 30 Jahre alt sind, benötigen zur Immatrikulation häufig eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Befreiung ist innerhalb eines Studienaufenthalts in Deutschland irreversibel. Das bedeutet, dass man danach nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen wird.


Krankenversicherung für Studierende, die 30 Jahre oder älter sind bzw. das 14. Fachsemester beendet haben

Studierende, die 30 Jahre oder älter sind oder die das 14. Fachsemester bereits beendet haben, werden in Deutschland nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Sie müssen sich privat versichern. Die privaten Krankenkassen sind oftmals teurer als die gesetzlichen Krankenkassen.

Das Deutsche Studentenwerk hat für diese Studierenden eine günstige Rahmenvereinbarung mit dem Union Versicherungsdienst getroffen. Einen Überblick über die Leistungen und Tarife dieser Krankenversicherung erhalten Sie hier in Deutsch und Englisch.

Detaillierte Informationen sowie eine Broschüre über diese Krankenversicherung erhalten Sie bei Ihrem Studentenwerk oder direkt bei:

Union Versicherungsdienst
Klingenbergstr. 4
D- 32758 Detmold
Serviceline: 0800 6036039 (Deutschland)
Serviceline: +49 5231 603-6390 (international)
Fax:            +49 5231/ 603-372
dsw-kv@union-verdi.de
www.union-verdi.de/dsw-studenten-kv

 

Krankenversicherung für Teilnehmer/innen an einem studienvorbereitenden Sprachkurs

Teilnehmer/innen an studienvorbereitenden Sprachkursen werden in Deutschland nicht von einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Sie müssen sich privat versichern.

Wer sich nach Ende des Sprachkurses für ein Studium in Deutschland entscheidet und noch nicht 30 Jahre alt ist, kann dann in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Das Deutsche Studentenwerk hat für Teilnehmer/innen an einem studienvorbereitenden Sprachkurs eine günstige Rahmenvereinbarung mit dem Union Versicherungsdienst getroffen. Einen Überblick über die Leistungen und Tarife dieser Krankenversicherung erhalten Sie hier in Deutsch und Englisch.

Detaillierte Informationen sowie eine Broschüre über diese Krankenversicherung erhalten Sie bei Ihrem Studentenwerk oder direkt bei:


Union Versicherungsdienst
Klingenbergstr. 4
D- 32758 Detmold
Serviceline: 0800 6036039 (Deutschland)
Serviceline: +49 5231 603-6390 (international)
Fax:           +49 5231/ 603-372
dsw-kv@union-verdi.de
www.union-verdi.de/dsw-studenten-kv

 

Krankenversicherung für Doktoranden/innen

Ob Doktoranden/innen sich besser gesetzlich oder privat versichern, ist u. a. von ihrem Status (Zweck des Aufenthalts) abhängig. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrem Studentenwerk oder dem Akademischen Auslandsamt /International Office Ihrer Hochschule beraten.

Das Deutsche Studentenwerk hat für Doktoranden/innen eine günstige Rahmenvereinbarung mit dem Union Versicherungsdienst getroffen. Einen Überblick über die Leistungen und Tarife dieser Krankenversicherung erhalten Sie hier in Deutsch und Englisch.

Detaillierte Informationen sowie eine Broschüre über diese Krankenversicherung erhalten Sie bei Ihrem Studentenwerk oder direkt bei:


Union Versicherungsdienst
Klingenbergstr. 4
D- 32758 Detmold
Serviceline: 0800 6036039 (Deutschland)
Serviceline: +49 5231 603-6390 (international)
Fax:           +49 5231/ 603-372
dsw-kv@union-verdi.de
www.union-verdi.de/dsw-studenten-kv

 

Unfallversicherung/Haftpflichtversicherung für alle ausländischen Studierenden

Studierende an Hochschulen sind kostenfrei in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Der Unfallversicherungsschutz ist sehr eng auf die Hochschule und deren unmittelbaren Einflussbereich sowie auf den Weg zur Hochschule und von der Hochschule beschränkt. Daher haben einige Studentenwerke eine zusätzliche private Unfallversicherung für ihre Studierenden abgeschlossen, die kostenfrei ist.

Nicht versichert sind Sie, wenn Sie Personen oder Gegenstände durch Ihr persönliches Verhalten verletzen oder beschädigen. Sie haften dann als Verursacher. Es ist daher zu empfehlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn keine Mitversicherung über die Eltern oder den Ehepartner besteht.

Nähere Informationen zu Unfall- und Haftpflichtversicherung erteilt Ihnen Ihr Studentenwerk.

 



Druckansicht-Button       zurück-Button